Besichert die Grundschuld alle Forderungen des Darlehensgebers? Die Zweckerklärung gibt die Antwort.

  • 3 Minuten Lesezeit

1. Einführung 

Die Grundschuld ist ein zentrales Instrument im deutschen Immobilienfinanzierungsrecht. 

Sie dient der Sicherung von Darlehensforderungen durch ein Grundstück oder grundstücksgleiche Rechte. 

Doch nicht jede Grundschuld sichert automatisch alle Forderungen des Darlehensgebers. 

Hier kommt die Zweckerklärung ins Spiel, die als Haftungskonkretisierung dient und präzisiert, für welche Verbindlichkeiten die Grundschuld tatsächlich haftet.


2. Grundschuld und Zweckerklärung: Das Eine geht nicht ohne das Andere

a. Grundschuld (§ 1191 BGB)

Die Grundschuld ist eine Form der dinglichen Sicherheit, bei der ein Grundstück zur Sicherung einer Schuld herangezogen wird, ohne dass eine persönliche Forderung zugrunde liegen muss. Sie wird im Grundbuch eingetragen und bleibt auch bei einem Wechsel des Grundstückseigentümers bestehen. Sie "haftet" der Immobilie an.

b. Zweckerklärung

Die Zweckerklärung ist ein ergänzendes Dokument zur Grundschuld. 

Sie definiert den genauen Sicherungszweck der Grundschuld und legt fest, für welche konkreten Verbindlichkeiten das Grundstück haftet. 

Ohne eine solche Erklärung wäre die Grundschuld eine bloße abstrakte Sicherheit ohne direkten Bezug zu spezifischen Forderungen.

Die Zweckerklärung stellt das "Herzstück" bei einer grundschuldbesicherten Forderung dar.

c. Zusammenspiel von Grundschuld und Zweckerklärung

Die Grundschuld und die Zweckerklärung sind eng miteinander verbunden. 

Während die Grundschuld die dingliche Sicherheit im Grundbuch darstellt, konkretisiert die Zweckerklärung die damit verbundenen Forderungen und Verbindlichkeiten. 

Dieses Zusammenspiel ist entscheidend für die rechtliche Klarheit und die Durchsetzbarkeit der Sicherungsinteressen des Gläubigers.


3. Wichtige und wesentliche Inhalte einer Zweckerklärung

a) Sicherungszweck

Der Sicherungszweck definiert, welche Forderungen durch die Grundschuld gesichert sind. Dies können aktuelle, zukünftige oder bedingte Forderungen sein.

b) Rückgewähranspruch

Der Rückgewähranspruch regelt, unter welchen Bedingungen die Grundschuld an den Eigentümer zurückübertragen oder gelöscht wird, etwa bei vollständiger Tilgung des Darlehens.

c) Abtretung der Rückgewähransprüche gegenüber vorrangigen Gläubigern

Hier wird festgelegt, wie mit Rückgewähransprüchen umgegangen wird, wenn es vorrangige Gläubiger gibt. Dies ist relevant für die Rangordnung im Grundbuch.

d) Auskunftsanspruch

Der Auskunftsanspruch ermöglicht es dem Darlehensnehmer, Informationen über den Stand der gesicherten Forderung zu erhalten.

e) Verpflichtung, das Sicherungsobjekt entsprechend zu versichern

Diese Klausel verpflichtet den Eigentümer, das Grundstück oder die Immobilie angemessen zu versichern, um den Wert der Sicherheit zu erhalten.


4. Rechtsfolgen bei fehlerhafter und unzureichender Zweckerklärung

Eine fehlerhafte oder unzureichende Zweckerklärung kann gravierende Folgen haben. 

Sie kann zur Unklarheit über den Umfang der gesicherten Forderungen führen und im schlimmsten Fall die Durchsetzbarkeit der Sicherheit gefährden. 

Dies kann sowohl für den Darlehensgeber als auch für den Darlehensnehmer rechtliche und finanzielle Nachteile mit sich bringen.


5. Fazit 

Die genaue Prüfung der Zweckerklärung ist sowohl für Darlehensgeber als auch für Darlehensnehmer von entscheidender Bedeutung. 

Sie gewährleistet, dass die Grundschuld als Sicherungsinstrument effektiv und im beabsichtigten Umfang genutzt werden kann. 

Eine sorgfältige Ausgestaltung und Überprüfung der Zweckerklärung hilft, unberechtigte Inanspruchnahmen zu vermeiden und sorgt für Rechtssicherheit in der Immobilienfinanzierung.

Im Streitfall zwischen Darlehensnehmer und Bank kann eine unzureichende Zweckerklärung die Rechtslage zugunsten des Darlehensnehmers wesentlich verbessern. 



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 

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Foto(s): Dr. Holger Traub

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