Besitz kinderpornographischer Dateien - Verfahren und Verteidigung vom Spezialisten

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§ 184b Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB) stellt den Besitz von kinderpornographischen Dateien unter Strafe. Es drohen nach dem Gesetz mindestens ein Jahr bis zu fünf Jahren Gefängnis. Eine Verfahrenseinstellung ist aufgrund der erhöhten Mindeststrafandrohung damit vom Gesetz her ausgeschlossen. 

Heiko Urbanzyk, Rechtsanwalt in Coesfeld (bei Dülmen, Münster, Borken, Steinfurt, Nordhorn) erklärt Beschuldigten / Angeklagten nachfolgend, wie es zu den Ermittlungsverfahren kommt, Verhaltensregeln für die Hausdurchsuchung und mögliche Verteidigungsansätze:

Bei Hausdurchsuchung schweigen!

Fast immer erfahren die Beschuldigten erstmals durch die Durchsuchung der eigenen Wohnung oder gar des Arbeitsplatzes von der Einleitung des Strafverfahrens. Auslöser sind oft die Teilnahme in möglicherweise strafbaren Chats auf Instagram, WhatsApp, Wickr und ähnlichen Messengern. Auch die Auswertung von Handys anderer Beschuldigter oder Inhalte der google cloud können zum Anfangsverdacht führen.  

Im Rahmen der Durchsuchung gilt unbedingt, daß gegenüber den Polizisten keine Angaben zum Sachverhalt gemacht werden. Insbesondere sollten keinerlei Paßwörter oder PIN für Datenträger, Mobiltelefone, Tablets usw. herausgegeben werden. Die oft geäußerte Behauptung der Polizisten, bei Kooperation mit der Polizei gäbe es die Geräte schnell wieder zurück, ist schlichtweg eine Lüge. Sofort sollten Sie stattdessen einen erfahrenen Strafverteidiger beauftragen. Dieser kann den Durchsuchungsbeschluss auf seine Rechtmäßigkeit prüfen, der Verwertung der beschlagnahmten Beweismittel widersprechen, Ihnen schnell Aktenkenntnis verschaffen und mittels der Akten eine geeignete Verteidigungsstrategie entwerfen.

Das eherne Schweigen gegenüber den Durchsuchungsbeamten ist der oberste Grundsatz, um Ihrem Anwalt möglichst viele Verteidigungsansätze offen zu halten.  

Mögliche technische Verteidigungsansätze

Wer kinderpornographische Inhalte besitzt, kann einer Strafbarkeit möglicherweise durch deren Löschung entkommen. Die rechtlichen Fragen in Verbindung mit technischen Voraussetzungen sind jedoch umstritten und hängen vom  Einzelfall ab. Nicht jedes Gericht verneint nach Löschung die Straflosigkeit. Denn die gelöschten Bilder konnten ja offensichtlich wiederhergestellt werden und es kommt darauf an, wo sich diese Bilder im System befanden.   

Weiter kann das Vorhandensein von kinderpornographischen Dateien im Cache-Speicher zwar bereits strafbar sein; dies jedoch allein, wenn der Inhaber des Computers sich darüber bewußt ist, daß diese Bilder oder Videos im Browser-Cache sind. Dies ist ihm nachzuweisen. 

Aus Vorschaubildern („Thumbs“) kann der Besitzwille kinderpornographischer Dateien nicht ohne Weiteres gefolgert werden. Denn diese Thumbs werden automatisch generiert und können ohne Wissen und Willen des Beschuldigten auf seinen Laptop oder Handy gelangt sein. Dann jedoch droht nach der Ansicht einiger Gerichte noch eine Strafbarkeit wegen des vermeintlichen Sichverschaffens bzw. vormaligen Besitzes der Dateien. Auch hiergegen gibt es Verteidigungsansätze.  

Spezialgebiete erfordern Spezialwissen

In sehr vielen Verfahren wegen des Vorwurfs des Besitz bzw. Verbreitens von Kinderpornographie erfolgt der erste Verdacht durch eine Meldung des National Centre for Missing & Exploited Children (NCMEC) aus den USA. Diese Privatvereinigung erhält Kenntnis über möglicherweise strafbare Inhalte z.B. aus dem Facebook-Messenger und anderen Produkten des Meta-Konzerns. NCMEC leitet diese Kenntnisse dann an die Strafverfolgungsbehörden weiter. Dieser grenzüberschreitende Bezug und die spezielle Rechtsmaterie erfordern besondere Kenntnisse und Erfahrungen des Verteidigers. Es sind Kenntnisse in computer-technischen Fragen notwendig, aber auch in Anthropologie und Psychologie. Vor allem jedoch benötigt es einen Fachmann, der seinem Mandanten trotz des schweren Vorwurfs ohne Vorbehalte zur Seite steht.  

Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk ist Fachanwalt für Strafrecht in Coesfeld bei Münster (Ahaus, Velen, Vreden, Stadtlohn, Gescher). Seine Kanzlei hat innerdeutsche Kooperationen in Kiel, Berlin und Cottbus . So ist auch bei schwerwiegenden Tatvorwürfen eine exzellente bundesweite Verteidigung gewährleistet. Durch ein Netzwerk mit Dolmetschern (z.B. Arabisch, Polnisch, Französisch, Rumänisch) ist die Verteidigung nicht-deutschsprachiger Mandanten gewährleistet.  

Wenn Sie Fragen haben, senden Sie diese einfach per e-mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Heiko Urbanzyk an. Rechtsanwalt Urbanzyk kann auch kurzfristige über Handy : 0151-52068763 erreicht werden.  Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung. Die Verteidigung beim Vorwurf Kinder- und Jugendpornographie ist bundesweit möglich, ob in Dortmund, Wuppertal oder Osnabrück.

Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk

Strafverteidiger in Coesfeld im Münsterland

Fachanwalt für Strafrecht

Sogar der Teufel in Person hat ein Recht auf ein faires Strafverfahren, wie es sinngemäß unter Juristen heißt. Doch gibt es Vorwürfe, wie z.B. im Sexualstrafverfahren, bei denen dies sogar Juristen und vor allem Polizist_*_Innen nicht mehr umsetzen wollen.

Heiko Urbanzyk ist allein seinem Mandanten und dessen Verteidigungsinteresse verpflichtet. Er steht seinen Mandanten auch bei schwersten Vorwürfen bei, wo andere sich abwenden. Strafverteidigung als Beruf - und Berufung. 

Foto(s): Heiko Urbanzyk, Coesfeld

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