Besonderheiten bei Scheidungsverfahren in der Ukraine / Was man beachten sollte

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Besonderheiten bei Scheidungsverfahren in der Ukraine / Was man beachten sollte

Die Arbeitsweise und Abrechnungsmodalitäten von Anwälten in der Ukraine unterscheiden sich häufig stark von deutschen Gepflogenheiten.

Dabei muss man folgendes in Scheidungsverfahren beachten, damit es nicht zu Missverständnissen und Streitigkeiten kommt, was sich fatal auf das Scheidungsverfahren selbst auswirken kann:

Die Anwalts- und Gerichtspraxis, sowie die bürokratischen Abläufe unterscheiden sich erheblich von deutschen Gepflogenheiten. Dies führt bei Mandantenverhältnissen häufig zu Reklamationen, Bemängelungen und letztlich Unzufriedenheit.

Zunächst werden häufig Leistungen angeboten, deren Umfang nicht klar ist. In der Praxis sieht man häufig, dass sich die Tätigkeit eines Anwalts oder Juristen auf die Verfassung einer Scheidungsklage beschränkt. Aber nicht auf die Mandatsübernahme / Vertretung und weitere Tätigkeiten, wie Akteneinsicht, Gerichtstermine, Kontaktaufnahme mit den Prozessbeteiligten usw. Der Anwalt sendet dann eine Scheidungsklage an das Gericht und sieht seine Leistung damit als erbracht an. Ukrainische Mandanten wünschen oft nur das. Deutschen Mandanten ist das häufig nicht klar und dies führt dann zu Differenzen und schweren Fehleinschätzungen. In der Ukraine ist das aber durchaus üblich.

Die Einschaltung von Korrespondenzanwälten, welche lediglich Gerichtstermine in anderen Städten wahrnehmen, ist bis heute eher unüblich. Viele Anwälte lehnen das ab, weil es ihren Auffassungen eines Mandantenverhältnisses widerspricht. Häufig werden diese Termine dann auch nachlässig bearbeitet, oder trotz Bezahlung nicht wahrgenommen. Aus diesem Grund nehmen wir an allen Gerichtsterminen in der gesamten Ukraine persönlich teil.

Man sollte nicht die günstigsten Angebote annehmen. Hier entstehen in der Regel erhebliche Folgekosten. Es wird zunächst mit einer billigen Mandatsübernahme gelockt, aber dann alles Weitere mit teils erheblichen Kosten in Rechnung gestellt. Das beginnt mit Gerichtsgebühren, Übersetzungen, Wahrnehmung von Gerichts- und Ortsterminen, Reisekosten, Übernachtungen, gesondert in Rechnung gestellte Korrespondenz usw. Das kann so weit gehen, dass sämtliche Handlungen des Rechtsanwaltes extra gezahlt werden müssen, auch wenn vorher anderes vereinbart wurde.

Mandanten müssen sich im Klaren sein, dass die Mandatsübernahme von Ausländern, welche die Amtssprache nicht verstehen, immer einen erhöhten Aufwand darstellt, was auch nur die wenigsten Anwaltskanzleien anbieten können, weil Ihnen die Voraussetzungen dazu fehlen. Sämtliche Korrespondenz muss zweisprachig in einer sehr anspruchsvollen juristischen Materie geführt werden. Es bedarf dazu spezieller Dolmetscher oder einer linguistischen Ausbildung des Anwalts in der Zielsprache. Dies ist sehr selten und in der Regel beschäftigen Rechtsanwaltskanzleien keine Dolmetscher oder gar juristische Fachdolmetscher. Wir beschäftigen mehrere Fachdolmetscher und arbeiten sogar mit an deutschen Landgerichten allgemein beeidigten Dolmetschern, wodurch unsere Übersetzungen sofort bei den deutschen Behörden eingereicht werden können. Es entsteht also kein Zeitverzug und wir erledigen wirklich Alles, was mit der Scheidung zusammenhängt, aus einer Hand. Dazu ist keine andere hier vor Ort ansässige Kanzlei in der Lage.

Dazu muss der Anwalt oder Übersetzer auch über deutsche Rechtskenntnisse verfügen, ansonsten ist keine zielführende für den Mandanten verständliche Kommunikation möglich, da die reine Wortbedeutung vom juristischen Sinn länderspezifisch abweicht. Das ist ein in der Wissenschaft und Praxis bekanntes Phänomen in der deutsch-ukrainischen und russischen Rechtstranslation. Was Laien aber häufig nicht bekannt ist.

Mit der Verkündung des Scheidungsurteils sind die Scheidungsformalitäten nicht beendet. Die Beschaffung und Apostillierung des rechtskräftigen Urteils stellt eine gesonderte Problematik dar, was so in Deutschland unbekannt ist und womit Mandanten in der Regel nicht rechnen. Die Beschaffung des in Deutschland anerkennungsfähigen Urteils kann länger dauern als das Scheidungsverfahren selbst. In der Regel werden nur die erlassenen Urteile nach der Verhandlung versendet. Diese treten meist nach einem Monat in Rechtskraft. Erst dann kann das Inkrafttreten des Urteils auf demselben vermerkt werden.

Diese Urteilsausfertigung mit Anbringung des Rechtskraftvermerks muss gesondert beantragt werden und die Bearbeitung kann Monate dauern. Auch hierum muss sich der Rechtsvertreter aktiv kümmern, damit es ggf. zu keinen erheblichen Verzögerungen kommt. Erst danach kann die Apostillierung des Scheidungsurteils erfolgen.


Stand: 27.01.2024


https://scheidung-ukraine.de/rechtliche-aspekte-einer-eheaufl%C3%B6sung-ukraine_3#besonderheiten


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