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Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung ausgeweitet – sofortiges Handeln notwendig!

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Die Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung erfolgen alle 4 Jahre. Dabei prüft die Deutsche Rentenversicherung gemäß §28p Sozialgesetzbuch IV (SGB IV), ob die Arbeitgeber ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen. Die Träger der Rentenversicherung erlassen im Rahmen der Prüfung Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung gegenüber den Arbeitgebern. Dabei ist seit langem anerkannt, dass die Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung allein Stichproben beinhalten und keine vollständige Aussagen zur ordnungsgemäßen Beitragsabführung aller im Betrieb tätigen Personen treffen (BSG Urteil vom 30.10.2013, – B 12 AL 2/11 -). Somit war es bislang der Deutschen Rentenversicherung überlassen, den Prüfinhalt zu bestimmen.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 19.09.2019 – B 12 R 25/18 R – entschieden, dass nunmehr

  • Ehegatten/ Lebenspartner des Unternehmers
  • Abkömmlinge des Unternehmers
  • Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

bei jeder Betriebsprüfung zwingend bewertet werden müssen. Zudem ist, anders als bisher, zwingend nach jeder Betriebsprüfung ein Bescheid zu erlassen. 

Weiter hat das BSG nochmals bestätigt, dass frühere beanstandungslose Betriebsprüfungen keinen Vertrauensschutz begründen. 

Hinweis des Anwalts für Sozialversicherungsrecht:

Es ist mit dieser Entscheidung des BSG zu erwarten, dass die bisherige deutliche Intensivierung der Betriebsprüfungen für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH seit 2015 nochmals stark ausgeweitet wird. Zudem werden Abkömmlinge und Ehegatten des Unternehmers jetzt zwingend geprüft. Es muss daher unverzüglich eine sozialrechtliche Bewertung erfolgen, ob die rechtlichen Verhältnisse den aktuellen Entwicklungen im Sozialrecht gerecht werden. Andernfalls drohe hohe Nachforderungen.

Es wird fachkundige Unterstützung von spezialisierten Anwälten dringend angeraten. 

Wir helfen Ihnen gerne – bundesweit! 

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