Betriebsübergang: Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

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Ein Wechsel des Unternehmensinhabers kann für Arbeitnehmer viele Fragen aufwerfen. Was passiert mit bestehenden Arbeitsverträgen? Bleibt das Gehalt unverändert? Muss man sich auf neue Arbeitsbedingungen einstellen? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Rechte, mögliche Veränderungen und Strategien zur optimalen Vorbereitung.

Was ist ein Betriebsübergang?

Ein Betriebsübergang tritt ein, wenn ein Unternehmen oder ein Teil davon auf einen neuen Eigentümer übergeht. Dies kann durch Verkauf, Fusion oder Insolvenz geschehen. Die gesetzliche Grundlage bildet § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der die Rechte der Arbeitnehmer in diesem Prozess sichert.

Welche Rechte haben Arbeitnehmer?

1. Fortbestehen des Arbeitsvertrags

Viele Beschäftigte sorgen sich, dass ihr Arbeitsplatz durch den Betriebsübergang gefährdet ist. Doch laut § 613a BGB bleiben alle bestehenden Arbeitsverträge unverändert beim neuen Arbeitgeber erhalten. Das bedeutet:

  • Die bisherigen Vertragsbedingungen, einschließlich der Rechte und Pflichten, bleiben bestehen.

  • Das Gehalt darf nicht willkürlich reduziert werden.

  • Betriebsvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit, es sei denn, sie werden später durch neue Vereinbarungen ersetzt.

2. Kündigungsschutz beim Betriebsübergang

Eine Kündigung allein aufgrund des Betriebsübergangs ist unzulässig. Dennoch gibt es Einschränkungen:

  • Der neue Arbeitgeber kann betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, wenn wirtschaftliche oder strukturelle Gründe vorliegen.

  • In bestimmten Fällen können Arbeitsverträge durch eine sogenannte Änderungskündigung angepasst werden.

3. Widerspruchsrecht – Dürfen Arbeitnehmer den Übergang ablehnen?

Arbeitnehmer haben das Recht, dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses zu widersprechen. Dabei gilt:

  • Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach der schriftlichen Benachrichtigung.

  • Wer widerspricht, riskiert seinen Arbeitsplatz, da das ursprüngliche Unternehmen meist keine Möglichkeit hat, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen.

Auswirkungen auf Sonderzahlungen und Zusatzleistungen

Neben dem Gehalt können auch weitere Vergünstigungen betroffen sein:

  • Weihnachts- und Urlaubsgeld: Besteht ein Anspruch aufgrund des Arbeitsvertrags oder eines Tarifvertrags, bleibt dieser bestehen.

  • Betriebsrente: Arbeitnehmer sollten prüfen, ob der neue Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge fortführt oder Anpassungen vornimmt.

  • Dienstwagen und andere Vorteile: Regelungen zu Firmenwagen oder Bonuszahlungen können sich ändern, abhängig von der Unternehmenspolitik des neuen Arbeitgebers.

Es empfiehlt sich, bestehende Vertragsdetails zu überprüfen und beim neuen Arbeitgeber nachzufragen, ob Zusatzleistungen erhalten bleiben.

Was geschieht mit dem Betriebsrat und den Mitbestimmungsrechten?

Der Betriebsrat bleibt zunächst bestehen. Doch je nach Unternehmensstruktur des neuen Arbeitgebers können Veränderungen notwendig sein:

  • Falls die neue Firma anders organisiert ist, kann eine Neuwahl des Betriebsrats erforderlich werden.

  • Bei einer Eingliederung in einen Konzern können Mitbestimmungsrechte angepasst oder tarifliche Regelungen verändert werden.

  • Arbeitnehmer sollten den Austausch mit dem Betriebsrat suchen, um ihre Mitbestimmungsrechte zu wahren.

Änderungen bei Arbeitszeitmodellen und Homeoffice-Regelungen

Immer mehr Beschäftigte arbeiten flexibel. Ein Betriebsübergang kann sich auf solche Modelle auswirken:

  • Sind Homeoffice und Gleitzeit vertraglich festgelegt, bleiben sie bestehen.

  • Falls diese nur durch betriebliche Vereinbarungen oder informelle Absprachen geregelt sind, könnte der neue Arbeitgeber Änderungen vornehmen.

Beschäftigte sollten prüfen, ob ihre Arbeitszeitregelungen schriftlich dokumentiert sind und sich im Zweifel an den Betriebsrat wenden.

Strategien zur Vorbereitung auf den Betriebsübergang

Ein Betriebsübergang bedeutet Veränderung – mit guter Vorbereitung kann er jedoch auch Chancen bieten. Wichtige Schritte für Arbeitnehmer:

  • Verträge prüfen: Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge sollten genau durchgesehen werden.

  • Den Betriebsrat kontaktieren: Informationen über mögliche Veränderungen einholen.

  • Rechtliche Beratung nutzen: Ein Anwalt kann helfen, Unklarheiten zu klären.

  • Offen für Gespräche mit dem neuen Arbeitgeber sein: Ein konstruktiver Austausch kann individuelle Lösungen ermöglichen.

Fazit

Ein Betriebsübergang kann Unsicherheiten mit sich bringen, doch Arbeitnehmer haben klare gesetzliche Schutzmechanismen: Bestehende Arbeitsverträge bleiben erhalten, Kündigungen aufgrund des Übergangs sind unzulässig, und Zusatzleistungen sollten geprüft werden. Wer sich rechtzeitig informiert und aktiv handelt, kann seine Rechte nutzen und sich gut auf die Veränderungen einstellen.

Kontaktieren Sie mich jederzeit, um Ihre Situation zu besprechen, Fragen zu klären und die nächsten Schritte zu planen. Ich berate Sie gerne.

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Foto(s): Anja Jäger

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