BGH entscheidet am 10. Juli 2023 über Motor EA 897 (Euro 6) im Dieselskandal

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Nach den Grundsatzurteilen des Bundesgerichtshofs vom 26.06.2023 wird am 10.07.2023 die nächste Entscheidung im Dieselskandal erwartet:  Im Verfahren mit dem Aktenzeichen VIa ZR 1119/22 wird der BGH die Frage beantworten, ob ein Motorhersteller, der nicht zugleich Fahrzeughersteller ist dem Käufer ebenfalls Schadensersatz schuldet. 

Der Käufer hatte im Jahr 2019 von einem Händler ein gebrauchtes Kraftfahrzeug eines anderen Fahrzeugherstellers, der mit einem von der Beklagten entwickelten und hergestellten Motor der Baureihe EA 897 (Euro 6) ausgerüstet ist, gekauft. Das Fahrzeug war bereits zuvor von einem vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordneten Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Ein von der Beklagten zur Beseitigung der vom KBA beanstandeten Abschalteinrichtung erstelltes Software-Update hatte das KBA am 1. August 2018 freigegeben. Zwischen den Parteien ist streitig, ob das Software-Update am 16. Januar 2019 und damit vor Abschluss des Kaufvertrags auf das Fahrzeug des Klägers aufgespielt wurde.

Die im Wesentlichen auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich des Wertes gezogener Nutzungen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs gerichtete Klage hat vor dem Landgericht Osnabrück weitgehend Erfolg gehabt. 


Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht Oldenburg die Klage insgesamt abgewiesen, weil der Kläger weder nach §§ 826, 31 BGB noch nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV Schadensersatz von der Beklagten verlangen könne. Das gelte auch, soweit der Kläger sein Begehren auf das weitere Vorhandensein eines Thermofensters stütze. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision erstrebt der Kläger die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils.


Wir werden an dieser Stelle umgehend berichten, wie der Fall vom Bundesgerichtshof entschieden wird. Mehr Informationen zum Dieselskandel erhalten Sie auf unserer Internetseite https://www.abgasskandal-rechtsanwalt.com/.


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