BGH im Wohnmobil Abgasskandal – Rechtsschutzversicherung muss Kosten übernehmen

  • 3 Minuten Lesezeit

Gute Nachrichten für Wohnmobil-Fahrer, die im Abgasskandal Schadenersatzansprüche geltend machen wollen: Der BGH hat mit Urteil vom 5. Juni 2024 entschieden, dass die Rechtsschutzversicherung in so einem Fall Deckungszusage erteilen muss (Az.: IV ZR 140/23).

„Der Europäische Gerichtshof hat am 21. März 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers und nicht erst bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung bestehen. Daher gibt es nach dem aktuellem Urteil des Bundesgerichtshofs keinen Grund mehr, dass die Rechtsschutzversicherung die Übernahme der Kosten für eine Schadenersatzklage im Wohnmobil-Abgasskandal ablehnen kann“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Das gilt auch dann, wenn der Antrag auf Deckung der Kosten schon vor dem Urteil des EuGH gestellt wurde. „Der BGH stellte klar, dass auch die weitere Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu berücksichtigen ist“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.


Thermofester bei Wohnmobil


In dem zu Grunde liegenden Fall vor dem BGH hatte der Kläger im August 2020 ein gebrauchtes Wohnmobil, das auf einem Fiat Ducato basiert, gekauft. Für das Fahrzeug liegt zwar kein Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt vor, der Kläger wollte aber dennoch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen, insbesondere wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung, geltend machen. Dafür beantragte er bei seiner Rechtsschutzversicherung die Übernahme der Kosten. Der Versicherer lehnte die Deckungszusage jedoch mit der Begründung ab, dass die Klage keine Erfolgsaussichten habe.

Der Kläger reichte daher Deckungsschutzklage ein. Das Landgericht wies die Klage in erster Instanz ab, im Berufungsverfahren entschied das OLG Hamm mit Urteil vom 12. Juni 2023 aber, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen müsse.

Die gegen das Urteil des OLG Hamm gerichtete Revision des Versicherers hatte vor dem BGH keinen Erfolg.


Rechtsschutzversicherung muss Kosten übernehmen


Die Karlsruher Richter stellten zwar zunächst klar, dass für die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Klage grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife, sprich auf den Tag der Entscheidung der Versicherung, abzustellen ist. Erfolge aber nach diesem Zeitpunkt eine höchstrichterliche Entscheidung, die sich zugunsten des Versicherungsnehmer auswirkt, sei diese bei der Prüfung der Erfolgsaussichten zu beachten. Dies sei hier der Fall: Die Rechtsschutzversicherung habe den Antrag auf Übernahme der Kosten im Dezember 2021 abgelehnt. Danach habe der EuGH im März 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen.

Diese höchstrichterliche Rechtsprechung des EuGH habe das OLG Hamm richtigerweise berücksichtigt und entschieden, dass die vom Kläger beabsichtigte Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Aussicht auf Erfolg hat, machte der BGH deutlich.

Der BGH hat mit Urteilen vom 26. Juni 2023 auch entschieden, dass bei Fahrlässigkeit zwar kein Anspruch auf die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern auf Ersatz des sog. Differenzschadens besteht. „Das ändert aber nichts an den Erfolgsaussichten einer Schadenersatzklage im Wohnmobil-Abgasskandal und der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.


Rückenwind für Schadenersatzklagen im Mercedes-Abgasskandal


Von der Entscheidung des BGH können nicht nur Wohnmobil-Besitzer profitieren, sondern auch Mercedes-Fahrer. Auch im Mercedes-Abgasskandal bestehen bei einer Schadenersatzklage gute Erfolgsaussichten, insbesondere nach der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023. Daher dürften Rechtsschutzversicherungen auch hier die Kostenübernahme nicht verweigern. Rechtsanwalt Dr. Gasser: „Zudem dürften die Schadenersatzansprüche im Mercedes-Abgasskandal regelmäßig noch nicht verjährt sein, da die Rechtslage erst durch den BGH im Juni 2023 geklärt wurde und zuvor eine Schadenersatzklage gegen Mercedes nicht erfolgversprechend möglich war.“

Rechtsanwalt Dr. Gasser ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und steht vom Abgasskandal betroffenen Autobesitzern als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/wohnmobile-abgasskandal-2023/





Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten