BGH verpasst Grundsatzentscheid zum Widerruf von Darlehen

  • 2 Minuten Lesezeit

„Schade, wir hatten eigentlich mit einem verbraucherfreundlichen Grundsatzurteil gerechnet!“ Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Neuss kann dem jüngst vor einer bereits terminierten BGH-Verhandlung geschlossenen Vergleich zwischen Banken und Darlehensnehmern nichts Gutes abgewinnen. Die Entscheidung im Streit über die treuwidrige Ausübung des Widerrufsrechts bleibt aus, da sich die Parteien außergerichtlich geeinigt haben.

Die Verhandlung – ursprünglich auf den 1. Dezember 2015 terminiert – war bereits einmal verschoben worden. Dass der neuerliche Termin dank eines Vergleichs im Vorfeld auch nicht stattfinden muss, ist für Jansen Indiz für den Wunsch der beteiligten Kreditinstitute, es hier nicht zum Urteil kommen zu lassen.

Der BGH hatte unter dem Aktenzeichen XI ZR 180/15 über die Revision eines Verbrauchers zu entscheiden. Zur Vorgeschichte: Der Darlehensnehmer hatte sich 2005 an einem geschlossenen Fonds beteiligt und zur Finanzierung ein Darlehen aufgenommen. Nach katastrophaler Entwicklung der Geldanlage erklärte der Kunde seinen Widerruf mit den Mitteln des „Widerrufsjokers“ und führte aus, nicht ordnungsgemäß belehrt worden zu sein.

„Das ist treuwidrig“, schlussfolgerte die Bank und mutmaßte, dass der Darlehenswiderruf nur auf Basis der unbefriedigenden Entwicklung der Kapitalanlage erfolge.

Jansen: „Unter dem Strich wäre es am 15. Dezember darum gegangen, ob die Motivation für einen Darlehenswiderruf entscheidend ist oder nicht!“ Der erfahrene Jurist vermutet, dass alle Zeichen auf eine erfolgreiche Revision des Bankkunden hingewiesen hatten und die Bank in dieser aussichtlosen Lage einen Vergleich angeboten habe, um ein verbraucherfreundliches Urteil zu verhindern.

Das Thema hat also weiterhin „ungeklärten Zündstoffgehalt“. Die Treuwidrigkeit ist immer wieder ein von Banken gern genutztes Argument, um Widerrufe pauschal abzulehnen. Jansen: „Ein Urteil hätte diese Diskussion beendet!“

AJT ist übrigens Mitglied der Arbeitsgruppe „Jetzt widerrufen!“, die sich unter www.jetzt-widerrufen.de zusammengeschlossen haben. Der Widerrufsjoker soll nach dem Willen des Gesetzgebers und auf Druck der Banken im kommenden Jahr zu Grabe getragen werden. Widerrufe mit dem Argument falscher Widerrufsbelehrungen sind dann nicht mehr möglich. 

Mehr Informationen: www.ajt-neuss.de

 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Markus Jansen

Beiträge zum Thema