Blitzer: BAB 24, Baustelle, km 172,72, in Richtung Hamburg- Häufig Fehler bei der Messung!
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Auf der Bundesautobahn 24 in Fahrtrichtung Hamburg wird im Bereich der Baustelle bei Kilometer 172,72 eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Diese Stelle liegt in einem besonders sensiblen Abschnitt, da dort aufgrund von Bauarbeiten eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit von lediglich 60 km/h gilt. Die Überwachung wird von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee verantwortet. Zum Einsatz kommt ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed, das mobil installiert wird – häufig direkt am Fahrbahnrand oder hinter temporären Absperrungen. Die Kombination aus enger Fahrspurführung, Baustellenverkehr und ungewohnter Beschilderung führt dazu, dass viele Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit ungewollt überschreiten.
Funktionsweise und typische Fehlerquellen des PoliScan Speed
Das PoliScan Speed-System arbeitet mit Lasertechnologie. Dabei wird ein breiter Messbereich von etwa 75 Metern vor dem Gerät erfasst. Fahrzeuge, die diesen Bereich durchqueren, reflektieren die ausgesandten Laserimpulse. Diese Signale werden vom Messgerät aufgenommen, die Geschwindigkeit wird anschließend durch eine Weg-Zeit-Berechnung ermittelt. Das klingt nach Präzision – doch die Praxis zeigt gravierende Schwächen.
Typische Fehlerquellen der Messung:
Auffächerung der Signale: Aufgrund der Länge des Erfassungsbereichs kommt es zu einer ungewollten Aufweitung der Laserstrahlen. Das bedeutet, dass auch benachbarte Fahrzeuge oder Umgebungsstrukturen das Messergebnis beeinflussen können. Die Rückstrahlsignale sind dadurch häufig verfälscht.
Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Gerade bei dichtem Verkehr oder Baustellen mit Spurverengung befinden sich oft mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messfeld. Das Gerät kann dann nicht mehr eindeutig zuordnen, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde.
Ungenaue Ausrichtung des Messgeräts: Für eine technisch verwertbare Messung muss das Gerät exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn stehen. Besonders bei mobilen Anlagen wird dieser Punkt oft vernachlässigt. Schon minimale Abweichungen können zu deutlichen Abweichungen beim Messergebnis führen.
Formelle Mängel: Ist kein Schulungsnachweis der Messbeamten in der Akte vorhanden oder fehlt die gültige Eichbescheinigung des Geräts, ist die gesamte Messreihe rechtlich nicht verwertbar.
All diese Schwächen lassen sich durch ein TÜV-zertifiziertes Sachverständigengutachten nachweisen. Solche Gutachten werden regelmäßig von Rechtsanwalt Andreas Junge in die Verteidigung eingebracht – fast immer mit großem Erfolg.
Warum ein Einspruch hier besonders aussichtsreich ist
Baustellenmessungen sind besonders fehleranfällig. Die Kombination aus wechselnden Fahrbedingungen, beengten Platzverhältnissen und häufig unübersichtlicher Beschilderung führt dazu, dass viele Verstöße nicht vorsätzlich geschehen. Zudem ist die technische Seite der Messung – gerade bei PoliScan Speed – äußerst angreifbar. Deshalb lohnt sich ein Einspruch in diesen Fällen ganz besonders.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren auf die Verteidigung in Bußgeldverfahren spezialisiert. Er kennt die typischen Fehlerquellen solcher Messungen im Detail und setzt gezielt Sachverständige ein, um die Messung überprüfen zu lassen. Bundesweit hat er zahlreiche Verfahren erfolgreich geführt und Bußgeldbescheide aufgehoben oder erheblich reduzieren lassen.
Keine Kosten bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung
Für Mandantinnen und Mandanten mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung entstehen keinerlei Kosten. Auch eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht geltend gemacht. Damit ist die rechtliche Überprüfung des Bußgeldverfahrens für Sie völlig risikolos.
Kontaktaufnahme
Die Kontaktaufnahme zu Rechtsanwalt Andreas Junge ist unkompliziert und schnell möglich:
Telefonisch unter der Kanzleinummer: 03039839032
Bei dringenden Anliegen auch mobil erreichbar unter: 01792346907
Schriftlich per E-Mail an: junge@jhb.legal
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