Blitzer in Hockenheim, BAB 61, km 385,300, Fahrtrichtung Speyer- Fehleranfälliges Messsystem!
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Die Messstelle auf der Bundesautobahn 61 bei Kilometer 385,300 in Fahrtrichtung Speyer, im Bereich von Hockenheim, ist ein bedeutender Kontrollpunkt der Verkehrsüberwachung in Baden-Württemberg. Dieser Streckenabschnitt ist stark frequentiert – sowohl durch den überregionalen Fernverkehr als auch durch den wirtschaftlich aktiven Berufsverkehr im Rhein-Neckar-Raum. Gerade auf mehrspurigen Autobahnen mit hoher Verkehrsdichte kommt es regelmäßig zu Situationen, in denen Fahrzeugführer unbewusst den vorgeschriebenen Mindestabstand unterschreiten. Genau an dieser Stelle überprüft die Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe die Einhaltung des Sicherheitsabstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug – und zwar mit dem automatisierten Verkehrskontrollsystem VKS 4.5.
Die technische Anfälligkeit dieses Systems, kombiniert mit der komplexen Verkehrsdynamik vor Ort, führt dazu, dass ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid an dieser Messstelle besonders gute Erfolgsaussichten bietet.
Funktionsweise des VKS 4.5 und typische Fehlerquellen
Das Verkehrskontrollsystem VKS 4.5 ist ein videobasiertes Lasermessverfahren, das zur Erfassung von Abstandsverstößen auf Autobahnen eingesetzt wird. Auf einer Brücke über der Fahrbahn sind zwei Kameras installiert, die den Verkehr permanent aufzeichnen. Die Software des Systems wertet die Aufnahmen anschließend automatisch aus. Dabei werden sogenannte Referenzlinien auf der Fahrbahn genutzt: Die Software misst, wie viel Zeit zwischen dem Überfahren dieser Linien durch das vorausfahrende und das nachfolgende Fahrzeug vergeht. In Kombination mit der Geschwindigkeit wird so der Abstand berechnet.
Dieses System wirkt auf den ersten Blick präzise, ist jedoch in der praktischen Anwendung deutlich fehleranfälliger als häufig angenommen. Bereits geringfügige Abweichungen in der Ausrichtung der Kameras, fehlerhafte Kalibrierungen oder mangelhafte Softwareparameter können zu erheblichen Messfehlern führen. Auch äußere Einflüsse wie starke Sonneneinstrahlung, Regen, Nebel oder verschmutzte Linsen wirken sich direkt auf die Bildqualität – und damit auf die Messgenauigkeit – aus.
Hinzu kommt: In Situationen mit dichtem Verkehr oder während eines Überholvorgangs hat das System oft Schwierigkeiten, das richtige Fahrzeug zuzuordnen. So entstehen nicht selten Messungen, in denen der Abstand eines Fahrzeugs dem falschen Vorausfahrenden zugeordnet wird. Auch bei kurzen, nicht vermeidbaren Abstandsverringerungen – etwa bei plötzlichem Einscheren eines anderen Fahrzeugs – werden Betroffene schnell fälschlich als Verkehrssünder registriert.
Ein weiterer schwerwiegender Mangel liegt in der unzureichenden Speicherung der vollständigen Rohmessdaten. Gerade diese sind jedoch für eine unabhängige technische Überprüfung unerlässlich. In zahlreichen Fällen konnten daher TÜV-zertifizierte Gutachter nachweisen, dass die Messungen auf fehlerhaften Grundlagen beruhen – und somit für eine Ahndung ungeeignet sind.
Warum ein Einspruch hier besonders erfolgversprechend ist
Die spezifischen Rahmenbedingungen der Messstelle bei Hockenheim und die bekannten Schwächen des VKS 4.5 machen sie zu einem klassischen Fall, in dem Bußgeldbescheide in hohem Maße angreifbar sind.
Rechtsanwalt Andreas Junge, seit vielen Jahren bundesweit im Verkehrsrecht tätig, ist auf solche Verfahren spezialisiert. Er kennt die technischen und rechtlichen Fallstricke der Abstandsüberwachung im Detail. In jedem einzelnen Fall lässt er die Messung kritisch prüfen – gegebenenfalls unter Einbindung eines TÜV-zertifizierten Sachverständigen. Die Ergebnisse dieser Gutachten sind häufig ausschlaggebend dafür, dass Verfahren eingestellt oder Sanktionen aufgehoben werden – oftmals bereits im Vorverfahren, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung kommt.
Mandantinnen und Mandanten profitieren von der langjährigen Erfahrung, der hohen Erfolgsquote und der bundesweiten Tätigkeit von Rechtsanwalt Junge. Seine Verteidigungsstrategie basiert auf tiefgehendem technischen Verständnis, rechtlicher Präzision und einem klaren Ziel: die Aufhebung unberechtigter Sanktionen.
Keine Kosten – auch nicht bei einer Selbstbeteiligung
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Auch eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Andreas Junge nicht geltend gemacht.
Sollte keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein, erhalten Sie vorab eine klare und faire Kostenaufklärung. So wissen Sie stets, woran Sie sind – ohne unangenehme Überraschungen.
Ihre Möglichkeiten der Kontaktaufnahme – einfach, schnell und direkt
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Die Messstelle bei Hockenheim auf der BAB 61 in Fahrtrichtung Speyer ist ein typischer Fall fehleranfälliger Abstandsmessung mit dem VKS 4.5-System. Wer hier einen Bußgeldbescheid erhält, sollte diesen nicht ungeprüft hinnehmen.
Mit Rechtsanwalt Andreas Junge, einem bundesweit tätigen, technisch versierten und seit vielen Jahren auf Verkehrsrecht spezialisierten Verteidiger, steht Ihnen ein erfahrener Partner zur Seite. Er weiß, worauf es bei der Anfechtung solcher Bescheide ankommt – und setzt Ihre Rechte konsequent durch.
Ein Einspruch lohnt sich – besonders bei dieser Messstelle.

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