Blitzer in Recklinghausen, BAB 2, km 445.265, FR Oberhausen- Fehleranfälliges Messgerät!

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Auf der A 2 bei Recklinghausen, genauer gesagt bei Kilometer 445.265 in Fahrtrichtung Oberhausen, befindet sich eine fest installierte Messstelle zur Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Dieser Abschnitt gehört zu den stark frequentierten Verbindungen des Ruhrgebiets. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens, häufig wechselnder Fahrstreifenführungen und nicht selten baulicher Besonderheiten wird hier regelmäßig überwacht. Zum Einsatz kommt das Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed, das bei derartigen Verkehrsströmen besonders häufig verwendet wird.

Funktionsweise und Fehlerquellen des Messgeräts PoliScan Speed

Das Messgerät PoliScan Speed basiert auf einer LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging). Es sendet fächerförmig Laserimpulse aus, die ein bis zu 75 Meter langes Messfeld auf der Fahrbahn abdecken. Fahrzeuge, die sich in dieses Feld hineinbewegen, reflektieren die ausgesendeten Impulse, welche anschließend vom Sensor aufgenommen werden. Anhand der ermittelten Fahrzeit und der dabei zurückgelegten Strecke wird die Geschwindigkeit des Fahrzeugs berechnet.

Trotz dieses technisch modernen Ansatzes ist das Verfahren äußerst störanfällig:

Streuung und Signalverzerrung
Durch die Länge des Messbereichs und die bauartbedingte Auffächerung der Lasersignale kommt es häufig zu Verzerrungen der zurückgesendeten Signale. Diese Abweichungen führen nicht selten zu verfälschten Messergebnissen.

Mehrere Fahrzeuge im Messbereich
Gerade auf mehrspurigen Autobahnen wie der A 2 befinden sich regelmäßig mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messfeld. Die präzise Zuordnung eines einzelnen Fahrzeugs zur konkreten Messung ist dann kaum noch möglich. Ein Blitzerfoto reicht hier allein nicht zur gerichtsfesten Identifikation.

Fehlerhafte Geräteaufstellung
Das Gerät muss exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn aufgestellt werden. Bereits geringfügige Abweichungen beim Aufbau können zu systematischen Überhöhungen der gemessenen Geschwindigkeit führen. Solche Fehler sind bei mobilen Einsätzen oder häufig wechselnden Aufstellungen besonders verbreitet.

Fehlende Schulungsnachweise und abgelaufene Eichung
Ist der Schulungsnachweis der Messbeamten nicht aktenkundig oder die Eichfrist des Geräts überschritten, darf die Messung rechtlich nicht verwertet werden. Diese formalen Mängel lassen sich nur durch detaillierte Akteneinsicht erkennen und gezielt angreifen.

Warum ein Einspruch in diesem Fall besonders gute Erfolgsaussichten bietet

Die Messstelle bei Recklinghausen ist nicht nur durch hohes Verkehrsaufkommen geprägt, sondern auch durch die technische Komplexität des eingesetzten Systems. Zahlreiche Verfahren zeigen, dass gerade bei PoliScan-Speed-Messungen mit erheblichen Fehlerquoten zu rechnen ist – sei es bei der Auswertung, der Ausrichtung des Geräts oder bei der Messwertzuordnung.

Ein fundierter Einspruch durch einen spezialisierten Anwalt wie Rechtsanwalt Andreas Junge hat hier besonders hohe Erfolgsaussichten. Er kennt die technischen und rechtlichen Angriffspunkte im Detail und lässt die jeweiligen Vorwürfe bei Bedarf durch ein TÜV-zertifiziertes Gutachten fachlich überprüfen. Viele Verfahren enden dadurch bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Entscheidung – zugunsten der Betroffenen.

Kontaktmöglichkeiten zu Rechtsanwalt Andreas Junge

Die Kontaktaufnahme ist unkompliziert, datensicher und bundesweit möglich – ein persönlicher Kanzleibesuch ist nicht erforderlich. Sämtliche Schritte von der Beauftragung bis zur Verteidigung können bequem digital oder telefonisch erfolgen.

So erreichen Sie Rechtsanwalt Junge:

1. Kontaktformular bei anwalt.de
Über die Seite www.anwalt.de/andreas-junge können Sie bequem und sicher Ihre Daten und Unterlagen übermitteln. Das Formular ist verschlüsselt, benutzerfreundlich und wird zügig beantwortet.

2. E-Mail
Senden Sie Ihre Anfrage oder Ihren Bußgeldbescheid direkt per E-Mail an:
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3. Telefon
Sie erreichen die Kanzlei unter der Rufnummer 030 39839032
Für dringende Anliegen steht Ihnen Rechtsanwalt Junge auch mobil unter 0179 2346907 zur Verfügung – auch außerhalb der üblichen Bürozeiten.

Kostenfreie Verteidigung bei Rechtsschutzversicherung

Verfügen Sie über eine bestehende Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Selbst eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht eingefordert. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung übernimmt die Kanzlei für Sie – schnell und zuverlässig.

Bei der Messstelle an der A 2 bei Recklinghausen sind die Fehleranfälligkeit und die technische Komplexität der eingesetzten PoliScan-Speed-Messung ein zentraler Ansatzpunkt für einen erfolgreichen Einspruch. Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit Jahren bundesweit spezialisiert auf die Verteidigung in Bußgeldverfahren. Vertrauen Sie auf Erfahrung, technische Kompetenz und rechtliche Präzision – ganz ohne persönlichen Kanzleibesuch.

Foto(s): Andreas Junge

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