Blitzer in Speyer, Gem. Speyer, A 61, bei km 378,13, FR Hockenheim- Fehleranfälliges Messgerät!
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Die Geschwindigkeitsmessstelle befindet sich auf der Bundesautobahn 61 im Bereich der Gemarkung Speyer, in Fahrtrichtung Hockenheim bei Kilometer 378,13. Diese Stelle gehört zu den dauerhaft überwachten Abschnitten, da sie verkehrsreich und unfallträchtig ist. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 100 km/h. Die Überwachung erfolgt durch die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer, die hier regelmäßig tätig ist. Eingesetzt wird das Messgerät vom Typ PoliScan Speed – eine Lasertechnologie, die häufig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen ist.
Funktionsweise des Messgeräts PoliScan Speed
Das PoliScan Speed arbeitet mit einer Laserimpulstechnologie (LIDAR), die Fahrzeuge über eine Strecke von bis zu 75 Metern erfasst. Innerhalb dieses Bereichs werden kontinuierlich Laserstrahlen ausgesendet, die von den Fahrzeugen reflektiert und zum Sensor zurückgesendet werden. Die Zeitspanne zwischen Aussendung und Rückkehr des Signals ermöglicht eine Weg-Zeit-Berechnung, aus der die Geschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeugs abgeleitet wird.
Typische Fehlerquellen bei der Geschwindigkeitsmessung
Trotz der theoretischen Präzision ist das Messsystem in der Praxis in hohem Maße störanfällig. Insbesondere treten bei der Messung mit PoliScan Speed folgende Probleme regelmäßig auf:
Signalauffächerung: Aufgrund des großen Messbereichs kommt es zu einer ungewollten Streuung (Auffächerung) der Laserstrahlen. Diese führen zu unscharfen Rückstrahlsignalen und fehlerhaften Messergebnissen.
Mehrere Fahrzeuge im Messfeld: Sehr häufig befinden sich gleichzeitig mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich. Das Messgerät ist dann nicht immer in der Lage, eindeutig zu bestimmen, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Die Messung lässt sich dem konkreten Fahrzeug auf dem Beweisfoto oft nicht zweifelsfrei zuordnen.
Falscher Aufstellwinkel: Für eine korrekte Messung muss der Sensor exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Schon geringfügige Abweichungen führen zu verfälschten Geschwindigkeitswerten. Besonders bei mobilen Anlagen kommt es häufig zu fehlerhaften Aufstellungen.
Fehlende Nachweise: Ist kein Schulungsnachweis des Messbeamten in der Akte enthalten oder fehlt eine gültige Eichung des Geräts, darf die Messung rechtlich nicht verwertet werden. Wurde das Gerät außerhalb der Eichfrist verwendet, ist die gesamte Messreihe ungültig.
Diese Fehler sind keine Einzelfälle. Bei genauer technischer Überprüfung durch ein unabhängiges Gutachten – wie sie Rechtsanwalt Andreas Junge regelmäßig in Auftrag gibt – werden solche Mängel häufig aufgedeckt. Das steigert die Erfolgsaussichten eines Einspruchs erheblich.
Warum ein Einspruch hier besonders erfolgversprechend ist
Gerade bei dieser Messstelle in Speyer wurden in der Vergangenheit immer wieder fehlerhafte Messungen festgestellt. Rechtsanwalt Andreas Junge, bundesweit tätiger Experte im Verkehrsrecht, kennt die Schwachstellen des PoliScan-Speed-Systems und weiß genau, wo in den Akten anzusetzen ist. Er arbeitet mit unabhängigen Sachverständigen zusammen, die durch TÜV-zertifizierte Gutachten Messfehler gerichtsfest nachweisen können.
Für Mandanten mit bestehender Rechtsschutzversicherung ist das Verfahren vollkommen kostenfrei – selbst dann, wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde. Diese wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.
Kontaktaufnahme – direkt und ohne Kanzleibesuch möglich
Ein persönlicher Besuch in der Kanzlei ist für eine erfolgreiche Verteidigung nicht erforderlich. Alle Schritte lassen sich vollständig telefonisch oder online erledigen. So profitieren auch Mandanten aus anderen Bundesländern oder mit wenig Zeit von einer professionellen Vertretung.
1. Über anwalt.de
Das Kontaktformular auf dem Profil von Rechtsanwalt Andreas Junge ermöglicht eine schnelle und sichere Übermittlung Ihrer Unterlagen. Einfach unter www.anwalt.de/andreas-junge Ihr Anliegen schildern und Dokumente hochladen.
2. Per E-Mail
Unterlagen wie Anhörung oder Bußgeldbescheid können direkt an folgende Adresse gesendet werden:
junge@jhb.legal
3. Telefonisch erreichbar
Für eine erste Einschätzung oder Rückfragen:
Kanzleinummer: 030 39839032
Mobil (auch außerhalb der Bürozeiten): 0179 2346907
Bei der Messstelle auf der A 61 bei Speyer treten häufig Fehler auf, die die Verwertbarkeit der Messung in Frage stellen. Ein Einspruch lohnt sich – insbesondere mit der Unterstützung eines erfahrenen Verteidigers wie Rechtsanwalt Andreas Junge. Der gesamte Ablauf kann schnell und unkompliziert online oder telefonisch erfolgen. Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung ist die Verteidigung für Sie kostenfrei.

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