Blitzer in Stapelfeld, BAB 1, 11, 150, Fahrtrichtung Hamburg- Fehleranfälliges Messgerät!
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Die Messstelle befindet sich auf der Bundesautobahn 1 in Fahrtrichtung Hamburg bei Kilometer 150, im Bereich der Gemeinde Stapelfeld im Kreis Stormarn. Hier gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Kontrolliert wird die Einhaltung dieser Geschwindigkeit regelmäßig durch ein Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed. Diese Messstelle zählt zu den besonders stark frequentierten Kontrollpunkten auf der A1, was allein schon aus statistischen Gründen eine hohe Zahl von Bußgeldbescheiden nach sich zieht.
Fehleranfälligkeit des PoliScan Speed-Systems
Grundlegende Funktionsweise
Das PoliScan Speed-System arbeitet mit LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging). Dabei werden Laserimpulse ausgesendet, die von Fahrzeugen reflektiert und zum Sensor zurückgeworfen werden. Anhand der zurückgelegten Strecke und der benötigten Zeit wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Der erfasste Bereich umfasst dabei etwa 75 Meter Fahrbahn – eine Länge, die zwar flächendeckend überwacht, aber eben auch die Grundlage für zahlreiche Fehlerquellen bildet.
Häufige Messfehler – und warum sie einen Einspruch begründen
1. Signalauffächerung und Reflexionsfehler
Die große Reichweite des Messbereichs führt zu einer sogenannten Auffächerung der Lasersignale. Dadurch können mehrere Fahrzeuge gleichzeitig von den Impulsen erfasst werden, was die Rückstrahlsignale verzerrt. In der Folge kommt es nicht selten zu falschen Geschwindigkeitswerten – oder zur fehlerhaften Zuordnung der Messung zu einem bestimmten Fahrzeug.
2. Mehrere Fahrzeuge im Messfeld
Gerade auf der stark befahrenen A1 ist es nahezu regelmäßig der Fall, dass mehrere Fahrzeuge zeitgleich im Erfassungsbereich fahren. Dadurch kann das Messgerät nicht zweifelsfrei zuordnen, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Diese Mehrdeutigkeit reicht in vielen Fällen aus, um den Bußgeldbescheid erfolgreich anzufechten.
3. Fehlende Rechtwinkligkeit des Aufbaus
Der PoliScan Speed-Sensor muss exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn aufgestellt werden. Bereits minimale Abweichungen führen systematisch zu zu hohen Messwerten. Da der korrekte Aufbau häufig nicht ausreichend dokumentiert ist, ergibt sich hier ein weiterer erheblicher Angriffspunkt im Rahmen eines Einspruchs.
4. Veraltete oder fehlende Eichung
Messgeräte unterliegen der Pflicht zur regelmäßigen Eichung. Ist diese abgelaufen, dürfen die Messergebnisse nicht verwertet werden. Ein Blick in die Akte zeigt schnell, ob dieser formale Mangel vorliegt – was zur Unverwertbarkeit der gesamten Messreihe führt.
5. Fehlende Schulungsnachweise der Bediener
Nur geschultes Personal darf Messgeräte wie das PoliScan Speed bedienen. Fehlt der Nachweis der Schulung in der Verfahrensakte, ist die Messung ebenfalls angreifbar. Auch dieser Punkt wird im Rahmen einer anwaltlichen Überprüfung geprüft.
6. Unscharfe Beweisfotos oder fehlende Zuordnung zum Fahrzeugführer
Nicht selten ist das Beweisfoto unscharf, falsch belichtet oder in der Akte fehlt eine eindeutige Fahrererkennung. In solchen Fällen reicht der Nachweis nicht aus, um ein Bußgeld oder Fahrverbot zu rechtfertigen.
Erfolg durch professionelle Verteidigung
All diese Fehlerquellen zeigen: Die Wahrscheinlichkeit für fehlerhafte Messungen ist hoch – und damit auch die Erfolgsaussichten eines Einspruchs. Besonders dann, wenn dieser fachlich fundiert und mit dem nötigen technischen Sachverstand geführt wird. Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit Jahren bundesweit als Spezialist im Verkehrsrecht tätig und kennt die Schwächen des PoliScan Speed-Systems im Detail. Er arbeitet regelmäßig mit TÜV-zertifizierten Gutachtern zusammen, um die Fehler nachzuweisen und die Messung juristisch erfolgreich anzugreifen.
Kostenfreiheit bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung
Mandanten mit einer bestehenden Verkehrsrechtsschutzversicherung müssen sich keine Sorgen um die Kosten machen: Diese werden vollständig übernommen. Selbst eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht. Damit ist die Verteidigung nicht nur kompetent, sondern auch finanziell risikolos.
So können Sie Kontakt aufnehmen – bequem und ohne Kanzleibesuch
Ein persönlicher Besuch ist nicht erforderlich. Die gesamte Kommunikation und Mandatierung kann unkompliziert per E-Mail oder über anwalt.de erfolgen. So sparen Sie Zeit und erhalten dennoch eine fundierte Verteidigung.
Kontaktmöglichkeiten im Überblick:
Online über anwalt.de
Sie erreichen Rechtsanwalt Andreas Junge direkt über das Kontaktformular auf seinem Profil bei anwalt.de. Dort können Sie Unterlagen hochladen und eine erste Einschätzung erhalten.E-Mail-Kontakt:
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Die Messstelle bei Stapelfeld auf der BAB 1 in Richtung Hamburg ist bekannt für intensive Überwachung – aber ebenso für technische Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed. Ein Bußgeldbescheid sollte deshalb keinesfalls ungeprüft akzeptiert werden. Mit einem fundierten Einspruch durch einen erfahrenen Verteidiger wie Rechtsanwalt Andreas Junge bestehen hervorragende Erfolgsaussichten, das Verfahren erfolgreich zu beenden – ohne Punkte, Geldbuße oder Fahrverbot.

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