Blitzer in Wiesbaden Breckenheim, A 3, km 151,990, Fahrtrichtung Frankfurt am Main- Häufig Fehler bei der Messung!

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Die Messstelle befindet sich auf der Bundesautobahn A 3 in Fahrtrichtung Frankfurt am Main, kurz hinter dem Wiesbadener Stadtteil Breckenheim bei Kilometer 151,990. Die Überwachung erfolgt in einem stark befahrenen Streckenabschnitt, in dem das Tempolimit auf 100 km/h reduziert wurde. Der Standort liegt in einem Bereich, in dem sich die Topografie durch Brücken- und Kurvenverläufe verändert – häufig ein zusätzlicher Faktor für fehleranfällige Messungen. Zuständig ist die zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel.

Das eingesetzte Messgerät: PoliScan Speed

Bei der Kontrolle der Geschwindigkeit kommt ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed zum Einsatz. Dieses Gerät arbeitet mit einem sogenannten LIDAR-System (Light Detection and Ranging), bei dem aus dem Messsensor in kurzen Abständen gebündelte Laserimpulse ausgesendet werden. Diese breiten sich über eine Strecke von bis zu 75 Metern aus und werden von den vorbeifahrenden Fahrzeugen reflektiert.

Aus den empfangenen Rückstrahlsignalen wird dann über eine Weg-Zeit-Berechnung die Geschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeugs bestimmt.

Fehlerquellen und Angriffspunkte

Gerade das Messprinzip des PoliScan Speed ist in der Praxis äußerst fehleranfällig. Die Gründe dafür sind vielfältig:

  • Auffächerung des Laserstrahls: Aufgrund des breiten Messbereichs kann es zur ungewollten Streuung des Laserstrahls kommen. Das führt zu verfälschten Rückstrahlsignalen, was wiederum ungenaue Geschwindigkeitsangaben zur Folge haben kann.

  • Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Häufig befinden sich mehr als ein Fahrzeug gleichzeitig im erfassbaren Bereich. Dann ist nicht mehr mit Sicherheit zu bestimmen, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Die Zuordnung zum fotografierten Fahrzeug ist in solchen Fällen oft nicht rechtssicher möglich.

  • Fehlwinkel bei der Ausrichtung: Der Messsensor muss exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn stehen. Bereits kleinste Abweichungen führen zu Messwertverzerrungen. Gerade bei mobilen oder semi-stationären Anlagen kommt es hier immer wieder zu Fehlern beim Aufbau.

  • Fehlende Schulungsnachweise: Wenn in der Akte kein Nachweis über die ordnungsgemäße Schulung der Messbeamten enthalten ist, darf die Messung nicht verwertet werden.

  • Abgelaufene Eichung: Ist die Eichfrist des Geräts überschritten, wird die gesamte Messreihe ungültig – unabhängig von der gemessenen Geschwindigkeit.

Alle diese Umstände können im Rahmen eines Einspruchs erfolgreich geltend gemacht werden – insbesondere, wenn ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt wie Andreas Junge mit der Verteidigung beauftragt wird. Ein gerichtlich verwertbares, TÜV-zertifiziertes Gutachten kann die Schwächen der Messung zuverlässig aufdecken.

Warum sich hier ein Einspruch lohnt

Die Erfahrung zeigt: Etwa die Hälfte aller Messungen mit dem Gerät PoliScan Speed ist angreifbar oder sogar vollständig fehlerhaft. Die Besonderheiten des Standorts in Verbindung mit den typischen Messproblemen machen gerade an dieser Stelle ein Einspruch oft besonders aussichtsreich.

Mit der professionellen Unterstützung von Rechtsanwalt Andreas Junge kann gezielt geprüft werden, ob in Ihrem Fall Messfehler oder formale Mängel vorliegen. Die Erfolgsaussichten sind in vielen Fällen deutlich höher als zunächst angenommen.

Kontaktaufnahme

Die Kontaktaufnahme zu Rechtsanwalt Andreas Junge ist unkompliziert, sicher und direkt möglich. Besonders komfortabel ist die Nutzung des Kontaktformulars auf anwalt.de, über das Sie Ihre Unterlagen direkt digital übermitteln können.

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Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, entstehen für Sie keinerlei Kosten – selbst dann nicht, wenn Ihre Versicherung eine Selbstbeteiligung vorsieht. Diese wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht. Sie gehen also kein finanzielles Risiko ein.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als engagierter und erfahrener Verteidiger im Verkehrsrecht tätig. Seine erfolgreiche Verteidigungstätigkeit stützt sich auf eine sorgfältige Aktenauswertung, Sachverständigengutachten und rechtlich fundierte Argumentation – und das alles ohne persönlichen Kanzleibesuch. Ein telefonisches oder schriftliches Vorgehen ist in der Regel völlig ausreichend.


Foto(s): Andreas Junge

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