Blutentnahme nach Alkoholfahrt

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Wenn Polizeibeamte einen Verkehrsteilnehmer anhalten und der Verdacht besteht, dass dieser unter Alkohol am Steuer sitzt, müssen sie im Rahmen der Ermittlungsschritte bestimmte Voraussetzungen einhalten, damit die Tat nachgewiesen werden kann. Beispielsweise ist die Durchführung des sogenannten Dräger-Tests („Pusten“) absolut freiwillig. Niemand kann gezwungen werden, zu pusten. Viele Autofahrer wissen dies nicht.

Wenn sodann eine Blutprobe entnommen werden soll, sind weitere Formvorschriften einzuhalten. Insbesondere ist vor einer Blutentnahme grundsätzlich ein richterlicher Beschluss einzuholen, wenn der Beschuldigte nicht der Entnahme zustimmt. Denn bei der Blutentnahme handelt es sich um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. In einer neueren Entscheidung hat das OLG Oldenburg ein Beweisverwertungsverbot angenommen. In der Sache konnten sich zwei Amtsgerichte nicht einigen, wer für die Anordnung der Blutentnahme zuständig war. Daraufhin hat der handelnde Polizeibeamte mit der Begründung „Gefahr im Verzug“ die Blutentnahme angeordnet. Dies ist unzulässig. Das OLG hat folgerichtig in seiner Entscheidung vom 20. Juni 2016 (Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 152/16) diese Vorgehensweise für rechtswidrig erklärt. Damit war die Blutentnahme im Verfahren nicht verwertbar, der Betroffene musste freigesprochen werden. Sehr schön sieht man an diesem Beispiel: nicht die Frage, ob der Tatrichter „glaubt“, dass die Tat (hier: Alkoholfahrt) verwirklicht wurde, ist maßgeblich. Sondern die Frage, ob der Tatnachweis mit den prozessual vorgesehenen Mitteln erfolgt ist. Und hier greift nun einmal der Richtervorbehalt des § 81a II StPO.

Wichtig ist in diesen Fällen, dass der Verteidiger der Verwertung des Beweismittels ausdrücklich widerspricht. Denn nur dann ist das Gericht daran gehindert, es zu verwerten. Erfolgt sodann dennoch eine Verurteilung, sollte über das Rechtsmittel der (Sprung-) Revision das Urteil wegen dieses Rechtsfehlers aufgehoben werden.

Wie man sieht, ist eine professionelle Verteidigung auch im Verkehrsstrafrecht von maßgeblicher Bedeutung. Bedenken Sie: es geht um Ihren Führerschein.

Weitere Infos: http://onlinerechtsberatung.de/blutentnahme


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