Blutspende und Blutplasmaspende - Spendebereitschaft erhöhen

  • 3 Minuten Lesezeit


Blut und Blutplasma spielen eine zentrale Rolle in der Medizin, etwa bei der Herstellung von Medikamenten für chronische Krankheiten, Krebstherapien und in der Notfallmedizin. Die Versorgung mit Blutprodukten, besonders für chronisch Kranke und Krebspatienten, ist lebenswichtig, da einige Blutbestandteile nur wenige Tage haltbar sind. 

Täglich werden rund 15.000 Blutspenden benötigt, doch nur etwa 2,4 Prozent der deutschen Bevölkerung spenden regelmäßig Blut. Ende 2022 führte ein Rückgang der Spenden zu kritisch niedrigen Blutvorräten, was die Versorgung einschränkte. Plasmaspenden, obwohl zunehmend wichtig, sind in der Öffentlichkeit weniger bekannt. Der Bedarf an Plasma steigt weltweit.

Die EU fordert freiwillige, unbezahlte Blutspenden, während in Deutschland Aufwandsentschädigungen erlaubt sind, um die Unentgeltlichkeit der Spende zu wahren. Der Bedarf an Blutspenden ist besonders nach der Coronapandemie gestiegen, doch aktuell spenden nur etwa 3 Prozent der potenziellen Spender regelmäßig. Um den Bedarf zu decken, wären doppelt so viele Spenden notwendig.

Nun gibt es zwei parlamentarische Initiativen im Deutschen Bundestag die zum Ziel haben, die Blutspendebereitschaft in der Bevölkerung zu erhöhen.


  1. Die Fraktion der DCU/CSU verlangt eine Verbesserung der Anreize für das Spenden von Blut und Blutplasma, da bereits seit einiger Zeit ein akuter Mangel an Blutprodukten herrscht. In ihrem Antrag (20/10613) wird auf die Warnungen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) sowie weitere Hilfsorganisationen vor einer drohenden Krise abgestellt. Fast 80 Prozent aller Bürger in Deutschland sind im Laufe ihres Lebens auf eine Blutspende angewiesen. Trotz der hohen Zustimmung in der Bevölkerung zur Wichtigkeit von Blutspenden, mit 94 Prozent, finden sich tatsächlich nur 3,5 Prozent als aktive Spender. Ein Grund für die geringe Spendenbereitschaft sieht die Fraktion der CDU/CSU in der unzureichenden Aufwandsentschädigung. Sie plädieren für wirkungsvolle Anreize zum Spenden, die jedoch nicht kommerziell ausgerichtet sein sollten. Die Parlamentarier machen den Vorschlag, das Transfusionsgesetz (TFG) anzupassen, um es Blutspendediensten zu ermöglichen, für eine Blut- oder Plasmaspende bis zu 50 Euro bzw. bis zu 70 Euro zu vergüten. Es müssten zudem Maßnahmen ergriffen werden, die sicherstellen, dass das Spenden von Blut und Plasma nicht zu einer regelmäßigen Einkommensquelle wird, um den altruistischen Charakter der Spende zu bewahren. Außerdem fordern sie eine verstärkte Informations- und Aufklärungskampagne über die Bedeutung von Blut- und Plasmaspenden.
  2. Auch die Fraktion der AfD hat einen Initiative auf den Weg gebracht, welche ebenfalls die Steigerung der Blutspendebereitschaft zum Ziel hat (20/10373). Auch die Fraktion der Afd beruft sich darauf, dass täglich etwa 15.000 Blutspenden benötigt werden, um Operationen durchzuführen, schwere Krankheiten zu behandeln und Unfallopfer zu versorgen. Allerdings spenden nur zwei Millionen Menschen in Deutschland regelmäßig Blut, was lediglich 2,4 Prozent der Bevölkerung ausmacht.
    Um die geringe Bereitschaft zum Blutspenden zu verbessern, schlagen die Parlamentarier vor, § 10 Transfusionsgesetz dahingehend zu ändern, dass eine Mindestaufwandsentschädigung von 75 Euro für Blutspender festzuschreiben. Ohne Änderungen in der aktuellen Gesetzgebung würde Deutschland weiterhin stark von Blutimporten aus dem Ausland abhängig bleiben.
  3. Europarechtliche Ebene: Das Europarecht bevorzugt grundsätzlich die Unentgeltlichkeit von Blutspenden. Allerdings verbietet die Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003, die Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Entnahme, Untersuchung, Bearbeitung, Aufbewahrung und Verteilung von menschlichem Blut und Blutprodukten festlegt und die Richtlinie 2001/83/EG ändert, nicht explizit eine Aufwandsentschädigung für das Spenden von Blut. Dies wurde auch durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9. Dezember 2010 in der Rechtssache C-421/09 – Humanplasma bestätigt.

Beide Initiativen wurden in den fachlich zuständigen Gesundheitsausschuss überwiesen.

Die Debatte um die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Blutspenden bewegt sich zwischen dem Potenzial, die Spendenbereitschaft zu erhöhen, und ethischen Bedenken. Eine höhere Entschädigung könnte als fairer Ausgleich für den Zeitaufwand angesehen werden und die Versorgungssicherheit durch eine Verringerung der Importabhängigkeit verbessern. Doch birgt sie auch das Risiko, den altruistischen Charakter der Blutspende zu untergraben und könnte zu Qualitätsrisiken führen, wenn Spender aus finanziellen Gründen gesundheitliche Informationen zurückhalten.


Die Herausforderung liegt darin, eine ausgewogene Lösung zu finden, die sowohl die Spendebereitschaft fördert als auch die Integrität und Qualität des Spendenprozesses wahrt. Transparente Kommunikation, sorgfältige Überwachung und gezielte Aufklärung sind entscheidend, um das Vertrauen in das Blutspendesystem zu stärken und die altruistische Motivation zu erhalten. Es gilt, einen Weg zu finden, der die Vorteile einer erhöhten Aufwandsentschädigung nutzt, ohne die negativen Konsequenzen zu vernachlässigen, um eine langfristig stabile Versorgung mit Blutprodukten zu sichern.


Foto(s): www.istockphoto.com - JillianSuzanne; wildpixel

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin LL.M. (Medical Law) Annett Sterrer