BMW-Abgasskandal: Oberlandesgericht sieht Rückabwicklungsanspruch selbst ohne Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt

  • 2 Minuten Lesezeit

OLG Schleswig-Holstein: Anspruch auf Schadensersatz durch BMW auch ohne amtlichen Rückruf durch KBA möglich

Paukenschlag im BMW-Abgasskandal: erstmals wird durch ein Oberlandesgericht (OLG Schleswig-Holstein) ein zugunsten des Münchner Fahrzeugherstellers BMW ergangenes Landgerichtsurteil aufgehoben und zur erneuten gerichtlichen Beweisaufnahme an das Landgericht zurückverwiesen.

Vorausgegangen war eine Klage eines BMW-Besitzers mit einem Fahrzeug aus der Modellreihe X1 mit N47-Motor und der Abgasnorm Euro 5 vor dem Landgericht Lübeck. 

Das OLG Schleswig-Holstein hat mit einem verbraucherfreundlichen Urteil (Aktenzeichen 1 U 94/20) die verbraucherfreundliche Tendenz seit dem Urteil des LG Düsseldorf vom 31.03.2020 (Aktenzeichen, 7 O 67/19) bei BMW-Klagen obergerichtlich fortgeschrieben.

In der Konsequenz muss jetzt die Frage der Einhaltung der Abgasnorm Euro 5 beim BMW X1 mit N47-Motor von dem Landgericht erneut geprüft werden, und zwar gegebenenfalls im Rahmen eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens.

Dem Urteil des OLG Schleswig-Holstein ist zu entnehmen, dass BMW im Falle der Feststellung einer illegalen Abschalteinrichtung durch den Sachverständigen aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gemäß § 826 BGB entsprechend haften müsse. 

Offizieller Rückruf durch das KBA keine zwingende Voraussetzung für Schadensersatzansprüche

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) äußerte gegenüber Gerichten, dass es keine zwingenden Anhaltspunkte für eine Manipulation der Abgaswerte durch eine unzulässige Abschalteinrichtung beim N47-Motor gesehen habe. Daher erfolge kein offizieller Rückruf der Fahrzeuge.

Doch nach Auffassung des OLG Schleswig-Holstein sind die Hinweise darauf, dass der N47-Motor eine illegale Abschalteinrichtung enthalte, gleichwohl gegeben; entsprechend sei ein unabhängiges Gutachten durch einen gerichtlichen Sachverständigen erforderlich, um die etwaigen Unterschiede bezüglich der Schadstoffwerte auf dem Prüfstand bzw. “auf der Straße” zu klären.

OLG Schleswig-Holstein: Ausführungen des Klägers wurden nicht hinreichend berücksichtigt

Demnach sei ein offizieller Rückruf durch das KBA keine zwingende Voraussetzung dafür, BMW eine Abgasmanipulation durch eine illegale Abschalteinrichtung vorzuwerfen. Entscheidend sei eine ausreichend begründete und fundierte Argumentation des betroffenen BMW-Besitzers, die auf eine mögliche illegale Abschalteinrichtung hinweise.

Allein die Tatsache, dass andere Kfz-Modelle mit dem gleichen Motor vom KBA zurückgerufen worden seien, reiche – zusammen mit den vom Kläger hier konkret vorgelegten Messergebnissen im realen Fahrbetrieb – aus, die behauptete Unzulässigkeit der Abschalteinrichtung als wahrscheinlich darzustellen. 

Die Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein hat Signalwirkung und dürfte für zukünftige gerichtliche Auseinandersetzungen - speziell bei Dieselfahrzeugen von BMW mit Abgasnorm EURO 5 - die verbraucherfreundliche Tendenz fortschreiben.

Denn es besteht die Möglichkeit, dass neben BMW-Besitzern mit N47-Motoren gegebenenfalls auch weitere Fahrzeugmodelle von dem Abgasskandal betroffen sind.

Sind Sie eventuell auch betroffen? Wir beraten Sie gerne!

Sehr vielen BMW-Besitzern droht unter Umständen ein immenser Wertverlust ihres Fahrzeuges, falls eine illegale Abschalteinrichtung festgestellt wird. Betroffene haben gegebenenfalls einen Anspruch auf Schadensersatz gegen BMW. Gerne bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung und Prüfung Ihrer Ansprüche an. Anschließend können Sie so selbst entscheiden, ob Sie juristisch vorgehen möchten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Veaceslav Ghendler

Beiträge zum Thema