BMW Rückruf Code 0011810600 Rückrufmaßnahme Schreiben vom 19.02.2025
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HAHN Rechtsanwälte rät BMW-Fahrern, die das Schreiben der BMW AG vom 19. Februar 2025 erhalten haben, sich rechtlich beraten zu lassen. Die Kanzlei ist seit Jahren gegen die BMW AG tätig und hat Informationen gesammelt, die sie BMW-Fahrern kostenfrei zur Verfügung stellt. Dies betrifft insbesondere auch die Frage, ob die Brandgefahr durch die Rückrufmaßnahme tatsächlich beseitigt wird oder nicht. Drei Tage vor dem BMW-Schreiben informierte auch die Sendung VOX auto mobil in ihrem Beitrag vom 16.02.2025 über die Brandgefahren bei BMW-Pkws mit Dieselmotor:
https://www.vox.de/videos/ploetzliche-braende-bei-bmw-fahrzeugen-67af689298fbbf977e021c28.html
Berichtet wurde über Geschädigte der BMW AG, deren Fahrzeug bei normaler Fahrt auf der Autobahn in Brand geraten ist. Die Geschädigten hatten von der BMW AG ebenfalls ein Schreiben erhalten, Arbeiten an dem Abgasrückführungssystem durchführen zu lassen. Das Abgasrückführungssystem trägt bei Fahrzeugen mit Dieselmotor maßgeblich dazu bei, dass die Grenzwerte für Stickoxide eingehalten werden können. Dabei werden verbrannte Abgase aus dem Motor der angesaugten Frischluft beigemengt.
HAHN Rechtsanwälte bietet BMW-Fahrern kostenfreie Erstberatungen zu den rechtlichen Möglichkeiten wegen der Brandgefahr bei BMW an. Zu unserer kostenfreien Erstberatung gelangen Sie über die nachstehende Anfrage-Möglichkeit hier oder über den nachstehenden Link zu unserer Kanzlei:
https://hahn-rechtsanwaelte.de/formulare/bmw-rueckrufe
Kürzlich haben wir für Geschädigte der BMW AG beim Oberlandesgericht München Schadensersatzzahlungen in Höhe von 7.004,09 EUR und 6.450,00 EUR erstritten. Über die Einzelheiten informieren wir Sie kostenfrei und unverbindlich.
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