Bundeseinheitlicher Medikamentationsplan als Kommunikationsmittel zwischen Arzt und Apotheker

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Durch den bundeseinheitlichen Medikamentationsplan sollen sich Apotheker sowie Fach- und Hausärzte besser koordinieren können. Durch die umfassende und einheitliche Dokumentation der Arzneiabgabe können Risiken durch falsche oder unbeabsichtigte Kombination von Medikamenten ausgeschlossen werden. Für den Erfolg dieses Planes steht natürlich maßgeblich die Nutzung der digitalen Medien, die eine exakte, einwandfreie Dokumentation erst ermöglichen. Dennoch ist der bundeseinheitliche Medikamentationsplan bis 2019 nur in Papierform und nur für Ärzte, nicht für Apotheker, verpflichtend, obwohl die benötigte Technologie bereits heute zur Verfügung steht.

Schriftliche Dokumente haben bekanntlich einen kleinen Haken: man kann sie verlieren. Und vor allem, wenn sie in Form einer Liste zur Kommunikation zwischen verschiedenen Parteien genutzt werden, kommt oft hinzu, dass Missverständnisse sich einschleichen. So ergänzen Apotheker den Medikamentationsplan ihrer Kunden meist nur auf ausdrücklichen Wunsch in Form von handschriftlichen Notizen. Stille Post in Papierform sozusagen. Die Verpflichtung zur Nutzung eines einheitlichen, elektronischen Medikamentationsplanes seitens des Apothekers könnte dieses Problem mit Leichtigkeit lösen.

Eine Neuerfassung eines Medikamentationsplanes, die Ärzte oft vornehmen müssen, um die durch den Apotheker handschriftlich getätigten Änderungen oder Ergänzungen zu übernehmen, wäre dann nicht mehr notwendig, da der Informationsfluss nicht gestört würde. Dies hat nicht nur praktische Vorteile und spart dem Arzt Zeit. Ganz konkret kann dadurch eine eventuelle Fehlmedikation, aufgrund sich nicht vertragender Medikamente, viel besser ausgeschlossen, werden.

Die Systeme der CompuGroup Medical Deutschland AG (CGM) stellen die Technologien für intersektorale Zusammenarbeit schon heute für Ärzte, Apotheker und Patienten zur Verfügung.

Obwohl das E-Health-Gesetz eine verpflichtende Nutzung erst ab 2019 vorsieht, sollten Apotheker, genau wie Ärzte, schon jetzt die digitale Bearbeitung der Medikationspläne nutzen, um zeitgemäß und effizient die beste Behandlung für ihre Patienten gewährleisten zu können.

Steuerberater Jörg Treppner ist als Fachberater für das Gesundheitswesen spezialisiert auf die Beratung von Ärzten, Psychologen und anderen Angehörigen von Heilberufen in steuerlichen Belangen. Treppner ist Gründungspartner von AJT in Neuss.

Mehr Informationen: https://www.steuerberatung-ajt-neuss.de/


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