Bundesjustizministerium will Online-Klagetool entwickeln

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

Bei geringen Forderungen würden Bürger zu selten klagen. Insbesondere der damit verbundene Aufwand schrecke sie ab. Deshalb will das Bundesjustizministerium ein Online-Klagetool entwickeln lassen, mit dem jedermann einfach klagen können soll.

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Prototyp soll bereits Anfang November vorliegen

Das Online-Klagetool will das Bundesjustizministerium (BMJV) zusammen mit dem Fellowship-Programm Tech4Germany entwickeln. Es bringt jährlich Talente aus verschiedenen Bereichen mit Bundesbehörden zusammen. Dem BMJV zufolge soll bereits ab Anfang November 2021 ein Prototyp des Online-Klagetools vorliegen. Dem Projekt gingen Reformvorschläge der Justizministerkonferenz (JuMiKo) und aus der Gerichtspraxis voraus.

Bürger klagen häufig erst ab 2.000 Euro Streitwert

Besonderen Grund für das Online-Klagetool liefern dem Bundesjustizministerium zufolge Umfragen, wonach Bürger häufig erst bei Forderungen von über 2.000 Euro vor Gericht gehen. Neben dem Prozesskostenrisiko scheuten diese den mit der Geltendmachung verbundenen Aufwand. Das Online-Klagetool soll diesen mit einer einfachen digitalen Lösung reduzieren.

Die Klagezurückhaltung der Bürger bestätigt auch eine Studie des Allensbach-Instituts. Danach klagen diese erst ab einem Streitwert in Höhe von durchschnittlich 1.840 Euro: Männer sogar erst, wenn es um durchschnittlich 2.240 Euro geht, Frauen dagegen bereits ab durchschnittlichen Streitwert von 1.420 Euro (IfD-Umfrage 12012 (November 2019)).

Ansprüche online gerichtlich geltend machen

Das Online-Klagetool soll zu einer Änderung beitragen, indem es einen einfachen digitalen Zugang zu Gerichten schafft. Diese sollen mit Hilfe des Klagetools insbesondere in großer Zahl vorkommende gleichgelagerte Verfahren leichter bearbeiten können.

Nur wenige Details des geplanten Online-Klagetools sind jedoch bisher bekannt: Die Entwicklung des ersten Prototyps soll sich auf mietrechtliche Ansprüche konzentrieren. Unterstützung erhalte das Fellowship-Programm Tech4Germany dabei von Berliner Gerichten. Aktuell bleiben damit auch viele Fragen zu den Vorteilen des Tools – abgesehen von der einfacheren digitalen Mitteilung – offen.

Keine Aussage findet sich in dessen Rahmen insbesondere zur Rolle von Rechtsanwälten. Bekanntlich können auch berechtigte Ansprüche bei einer fehlerhaften Klageerhebung scheitern. Infolge solcher Erfahrungen würden Betroffene zu weiteren Gängen vor Gericht eher entmutigt statt ermutigt werden.

(GUE; ZGRA)

Foto(s): ©shutterstock/SFIO CRACHO

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