Bundesverfassungsgericht soll zur rechtlichen Anerkennung von sogenannten „Mit-Müttern“ entscheiden

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Wie von uns bereits in einem früheren Blogbeitrag dargestellt, bestehen erhebliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem deutschen Abstammungsrecht. Insbesondere die neuen Formen des Zusammenlebens, allen voran homosexuelle Partnerschaften, machen es notwendig, über die bisherigen Regelungen des Abstammungsrechtes neu nachzudenken.

Nach dem bisherigen Verständnis ist es für gleichgeschlechtliche Partner nicht ohne weiteres möglich, die Rechte und Pflichten des zweiten Elternteils von Gesetzes wegen mit der Geburt des Kindes zu erlangen. Dies kann nur über eine Adoption gelingen.

Dem aktuell vor dem OLG Celle geführten Rechtsstreit liegt ein Fall zugrunde, in dem bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe zweier Frauen, mit Hilfe einer anonymen Samenspende eine der beiden schwanger wurde. Noch bevor diese das Kind zur Welt brachte, wollte die Partnerin mittels einer notariell beurkundeten Erklärung ihre sogenannte „Mit-Mutterschaft“ anerkennen.

Das Standesamt lehnte die Feststellung der „Mit-Mutterschaft“ ab. Es verwies dabei auf die geltende Rechtslage, wonach eine solche Elternstellung nicht kraft Geburt des Kindes erlangt werden könne.

Auch im Rahmen des sodann geführten Rechtsstreites wurde festgestellt, dass die bisherigen gesetzlichen Regelungen eine Lösung für dieses Dilemma nicht vorsehen.

Mutter sei ausschließlich die Frau, die das Kind geboren habe, daneben bestehe auch noch eine Vaterschaft. Doch auch diese sehe grundsätzlich eine genetische Verwandtschaft vor. Allenfalls kann eine Vaterschaft noch durch die Erklärung der gebärenden Mutter oder durch eine Heirat anerkannt werden. Eine „Mit-Mutter“ könne allerdings kein Vater sein.

Nach Ansicht der Richter des OLG Celle scheinen die bisherigen familienrechtlichen Regelungen nicht ausreichend zu sein. Es sieht in den fehlenden gesetzlichen Regelungen einer Mit-Mutterschaft eine Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Elternrechtes.

Damit stellt sich das OLG Celle auch gegen eine zuletzt ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Daher wurde nun im laufenden Verfahren das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage angerufen und um Stellungnahme gebeten. Es darf mit Spannung erwartet werden, wie sich das Bundesverfassungsgericht zu dieser doch hochbrisanten Frage stellt.

Am Ende könnte als Ergebnis stehen, dass eine umfassende Überarbeitung der bisherigen Abstammungsregelungen durch den Gesetzgeber vorgenommen werden muss.

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