Bußgeldbescheid mit Fahrverbot

  • 1 Minuten Lesezeit

Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten?

  • Handeln Sie nicht panisch
  • Notieren Sie die zwei-Wochenfrist für den Einspruch
  • Machen Sie keinerlei Angaben zur Sache
  • Nehmen Sie Kontakt mit einem fachkundigen Anwalt für Verkehrsrecht auf

Es gibt eine eiserne Regel im Ordnungswidrigkeitsverfahren, nämlich niemals ungefragt Angaben zur Sache machen.

Wenn die Polizei Ihnen Fragen zum Sachverhalt stellen sollte, weil Sie beispielsweise aufgehalten wurden, dann verweigern Sie die Aussage.

Gerne können Sie auch wie unsere Mandanten beispielsweise auf Ihren Anwalt verweisen. „Mein Anwalt hat gesagt, ich soll keine Angaben zur Sache machen.“ Sie sind nach dem Gesetz lediglich verpflichtet Angaben zu persönlichen Daten wie Wohnanschrift, Alter und dergleichen zu machen.

Hält man Ihnen beispielsweise ein Lichtbild mit der suggestiven Frage: „Das sind Sie doch?“entgegen, handelt es sich dabei wieder um Angaben zur Sache und Sie können wieder auf Ihren Rechtsanwalt verweisen und sollten dies dringend tun.

Oftmals gibt es Möglichkeiten einen Bußgeldbescheid insgesamt per Einspruch erfolgreich anzugreifen oder aber zumindest das Fahrverbot ganz zu beseitigen und für den Fall, dass dies nicht gelingen sollte, ein Fahrverbot wenigstens so zu legen, dass es Ihnen am wenigstens schadet, weil Sie sich beispielsweise 4 Wochen im Ausland aufgehalten haben.

Eine solche Verteidigung hängt davon ab, dass der Mandant im Vorfeld keine Angaben gegenüber der Polizei oder irgendjemanden gemacht hat.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Wir helfen Ihnen gerne!

Georg Schäfer

Rechtsanwalt 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Georg Schäfer

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten