Bußgelder aus der Schweiz zukünftig nicht mehr ignorieren

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Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern (z. B. Großbritannien, Norwegen, Schweiz) wurden in Deutschland bislang nicht vollstreckt. Dies wird sich für Verstöße, wie zu schnelles Fahren oder Falschparken in der Schweiz zukünftig ändern.

Der Bundestag hat am 19.10.2023 ein Gesetz zur Polizei- und Justizkooperation mit der Schweiz verabschiedet. Hierin wird unter anderem die Vollstreckung von Bußgeldern in Deutschland für Verkehrsverstöße in der Schweiz geregelt.

Hat man bislang Zahlungsaufforderungen von Bußgeldern aus der Schweiz ignoriert, war allenfalls bei einer Wiedereinreise mit unangenehmen Folgen, wie Strafbefehl o.ä. zu rechnen. Dabei musste man auch beachten, dass Verjährungsfristen im Ausland deutlich länger sein können, wie in Deutschland, d. h. Bußgelder länger vollstreckt werden können.

Aber: Vollstreckt werden nur Geldforderungen. Ist der Verkehrsverstoß mit einem Fahrverbot verbunden, kann es derzeit ausschließlich in dem jeweiligen Land durchgesetzt werden. Auch das Punktekonto in Flensburg wird durch einen Verstoß im Ausland nicht belastet.

Grundsätzlich gilt, dass Sie keinen Bußgeldbescheid aus dem Ausland ignorieren sollten. Sofern der Vorwurf nach genauer Prüfung stimmt, empfiehlt es sich die Geldbuße zügig zu bezahlen, da in diesen Fällen häufig hohe Nachlässe gewährt werden.

Nachdem aber nie ausgeschlossen werden kann, dass Bußgeldbescheide fehlerhaft sind, sei es durch Kennzeichenverwechslungen, Missverständnissen  o.ä., sollte in Zweifelsfällen juristische Hilfe durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Anspruch genommen werden. Die damit verbundenen Kosten sind in aller Regel durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt.


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