bvvag.services: BaFin ermittelt! So erhalten Sie Ihr Geld bei Festgeld-Betrug zurück!
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Die Kanzlei plan C, die sich auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Betrugsfälle im Zusammenhang mit Festgeldanlagen spezialisiert hat, verzeichnet einen deutlichen Anstieg an Mandanten, die durch betrügerische Fest- und Tagesgeldangebote im Internet erhebliche Verluste erlitten haben. Besonders unerfahrene Anleger haben häufig Schwierigkeiten, die Vertrauenswürdigkeit eines Angebots zu beurteilen – insbesondere, wenn es zu einem Missbrauch von Identitäten kommt.
Ein aktueller Fall betrifft die Website „bvvag.services“, die mittlerweile ins Visier der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geraten ist. Laut BaFin wurden Ermittlungen gegen die unbekannten Betreiber der Plattform eingeleitet.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 17.01.2025 vor Angeboten auf der Website bvvag.services. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden über die Website bvvag.services ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Zuvor agierten die Betreiber laut BaFin über die Website bvvag.com.
BVV Asset Management wirbt auf seiner Homepage mit den folgenden Worten:
„Die BVV Asset Management AG ist eine traditionelle, bankenunabhängige Vermögensverwaltungsgesellschaft, gegründet im Jahr 2019, mit Hauptsitz in Steinhausen.
Wir sind Mitglied der FINMA und gehören zu einer Gruppe von Vermögensverwaltern, die seit 1980 Vermögen von privaten und institutionellen Kunden aus dem In- und Ausland erfolgreich verwalten.“
Mangelnde Erlaubnis der BaFin wirft Fragen auf
In Deutschland ist für das Anbieten von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zwingend erforderlich. Dennoch gibt es immer wieder Anbieter, die ohne die notwendige Erlaubnis tätig sind. Ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, kann in der Unternehmensdatenbank der Behörde überprüft werden.
Domain existiert erst seit einem Monat, Betreiber bleiben unbekannt
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Kanzleiinhaberin von plan C, hat Nachforschungen zur Domain bvvag.services angestellt und festgestellt, dass diese erst kürzlich, am 2. Dezember 2024, registriert wurde. Dies ist ein eklatanter Widerspruch zu der behaupteten Gründung im Jahr 2019. Die Registrierung erfolgte über den Anonymisierungsdienst NameSilo, was ein weiteres Warnsignal darstellt.
Gesetzliche Einlagensicherung – nur vorgetäuscht
Rechtsanwältin Nauschütz erklärt: „Viele Anleger verlassen sich auf eine vermeintliche gesetzliche Einlagensicherung und wiegen sich dadurch in Sicherheit. Bei betrügerischen Plattformen, die komplett gefälscht sind, greift diese Absicherung jedoch nicht. Für Laien ist es nahezu unmöglich, einen Betrug rechtzeitig zu erkennen. Deshalb ist es unerlässlich, zu prüfen, ob eine Plattform eine BaFin-Erlaubnis besitzt. Fehlt diese, handelt es sich eindeutig um eine unseriöse Anlage.“
Erfolgreicher Kampf gegen Anlagebetrug: Kanzlei plan C erzielt Rückflüsse für Geschädigte von Festgeld-Betrug
Die Kanzlei plan C hat kürzlich erneut einen großen Erfolg gegen Anlagebetrüger erzielt. In Hamburg wurden zwei Täter im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen, die sich durch betrügerische Anlageangebote bereichert hatten. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Dank der engagierten Arbeit der Kanzlei konnte ein erheblicher Teil des verlorenen Kapitals für unsere Mandanten zurückgewonnen werden.
Siehe Pressemeldung des Landtags von Baden-Württemberg
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit bvvag.services haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Festgeld bzw. Tagesgeld -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
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