BWF-Stiftung

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Über den Verein „Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V.“ ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Dies hat auch für Anleger bei der BWF-Stiftung Konsequenzen: Der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e. V. ist der Rechtsträger der BWF-Stiftung.

Mittlerweile wurde bereits eine Gläubigerversammlung am 04.09.2015 abgehalten. Wichtiger für Anleger ist jedoch die Frist für die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren, die am 05.10.2015 ausläuft.

Geschäftsmodell der BWF-Stiftung

Die BWF-Stiftung bot ihren Anlegern den Kauf von Gold an. Für eine bestimmte Kaufsumme versprach die BWF-Stiftung, physisches Gold für den Anleger zu erwerben und dieses einzulagern.

Mit dem Kauf war eine sogenannte Rückkaufoption verbunden. Diese konnte entweder nach zwei, vier oder acht Jahren wahrgenommen werden. Die BWF-Stiftung garantierte einen Rückkaufkurs zwischen 110 %, 130 % und 180 %. Je später die Rückkaufoption wahrgenommen wurde, desto höher war also die versprochene Rendite.

War das Geschäftsmodell plausibel?

Es gibt mehrere Anbieter, die ein ähnliches Geschäftsmodell anbieten. Hintergrund ist, dass der Anleger häufig mit besseren Einkaufskonditionen für das physische Gold geködert wird. Nachteil dieses Geschäftsmodells ist, dass der Anleger das physische Gold nicht selbst in den Händen hält. Handelt es sich nicht um einen seriösen Anbieter, kann dies leider schnell zu einem Problem werden (siehe unten).

Nicht nachvollziehbar ist, wie die BWF-Stiftung die versprochenen Renditen erwirtschaften wollte.

Auch wenn die BWF-Stiftung eine gewisse Marge beim Einkauf des Goldes erwirtschaftet, müsste sie diese Marge ja gewinnbringend am Kapitalmarkt anlegen, um den Anlegern die versprochene Rendite auszahlen zu können. Ein Großteil des eingesammelten Kapitals muss die BWF-Stiftung ohnehin für den Ankauf des physischen Goldes verwenden. Hinzu kommen Lagerkosten und Versicherungsprämien.

Daher ist das Geschäftsmodell aus meiner Sicht von Anfang an nicht plausibel gewesen.

Was ist bei der BWF-Stiftung passiert?

Nach derzeitigem Kenntnisstand haben die Verantwortlichen bei der BWF-Stiftung das eingesammelte Kapital nur zu einem kleinen Teil für den Erwerb von echtem Gold verwendet.

Eine Razzia in einer Berliner Villa, in der das Gold eingelagert wurde, ergab, dass sich dort zwar viele Goldbarren gefunden haben, diese jedoch nur zu einem Bruchteil aus echtem Gold bestehen.

Dieses Verhalten wird auch strafrechtlich verfolgt werden.

Was können Anleger jetzt tun?

Anleger sollten ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob sie mit der BWF-Stiftung eine sogenannte Rückabwicklungsvereinbarung abgeschlossen haben oder nicht.

Insolvenzverfahren enden häufig mit einer vergleichsweise geringen Quote für die Gläubiger. D.h. der Anleger sieht von dem eingezahlten Kapital nur einen Bruchteil wieder.

Vor diesem Hintergrund sollte jeder Anleger überlegen, ob er Schadensersatzansprüche geltend machen will.

Diese bestehen in der Regel gegenüber dem Vermittler/Berater. Bei der Vermittlung dieser Goldanlage muss auf die besonderen Risiken hingewiesen werden. Dazu gehört in erster Linie das Insolvenzrisiko der BWF-Stiftung:

Wird die BWF-Stiftung nach Einzahlung des Kaufpreises insolvent, ist die Rückkaufoption für den Anleger wertlos. Es handelt sich um einen rein schuldrechtlichen Zahlungsanspruch, der in keinster Weise dinglich, d.h. durch Sachwerte (Gold, sonstige Edelmetalle, Immobilien etc.), abgesichert ist.

Weiterhin hat jeder Vermittler/Berater die Aufgabe, die von ihm empfohlene Kapitalanlage auf Plausibilität zu prüfen. Der Vermittler/Berater muss also in Eigenregie prüfen, ob das Anlagekonzept so wie geplant funktionieren kann. Die versprochenen Renditen waren aus meiner Sicht von vornherein unrealistisch. Daher musste das Geschäftsmodell bereits aus diesem Grunde scheitern.

Dies gilt unabhängig von der Tatsache, dass tatsächlich nicht einmal echtes Gold in voller Höhe eingekauft wurde. Dieses Vorgehen hat die Situation für die Anleger natürlich nochmal verschlimmert, da nun kaum Sachwerte vorhanden sind.

Weiteres Vorgehen

Ich biete interessierten Anlegern die Möglichkeit an, ihre möglichen Schadensersatzansprüche zu prüfen. Hierzu benötige ich die Vertragsunterlagen sowie eine kurze Darstellung der Beratungsgespräche. Diese Prüfung erfolgt im Rahmen einer Erstberatung (60 € inklusive Umsatzsteuer).

Robert Nebel, M. A.

Rechtsanwalt

Licenciado en Derecho


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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