Camper Base Rheinland GmbH insolvent - KäuferInnen sollen sich an finanzierende Banken wenden
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Es herrscht Klärungsbedarf bei KäuferInnen von Wohnmobilen der CB Camper Base Rheinland GmbH. Manche erhielten eine mail vom vorläufigen Insolvenzverwalter. KäuferInnen, die die vollständig gezahlt haben, sollen sich an die finanzierenden Banken wenden. Was hat es damit auf sich und wie sollte man reagieren?
1. Email des vorläufigen Insolvenzverwalters an Kunden der CB Camper Base Rheinland GmbH
Heute morgen stellten sich für einige KäuferInnen von Wohnmobilien bei der CB Camper Base Rheinland GmbH einige Fragen. In der Nacht hatte der vorläufige Insolvenzverwalter der CB Camper Base Rheinland GmbH eine mail geschrieben. Inhalt ist bzw. war, dass es bei den KäuferInnen, die ihren Kaufpreis voll gezahlt haben, zu einer "ärgerlichen" Situation gekommen sei. Bei einigen Kunden, die den Kaufpreis gezahlt haben, sei der Kaufpreis nicht zur Ablösung des Kredites bei der Bank, die das Fahrzeug für CB Camper Base Rheinland finanziert hatte, verwandt worden bzw. sei der Kredit nicht abgelöst worden. Die Folge davon ist laut dem vorläufigen Insolvenzverwalter:
"Das hat zur Folge, dass sowohl die Bank als auch Sie Eigentumsrechte an dem Fahrzeug geltend machen. Eine Herausgabe des Fahrzeuges an die ein oder andere Partei würde ggfls. unumkehrbare Fakten schaffen."
Vereinfacht ausgedrückt - der Kunde hat einen Eigentumsverschaffungsanspruch, den der Verwalter jedoch nicht erfüllen kann, da das betroffene Fahrzeug sicherungsübereignet ist. Gleichzeitig gehört das Fahrzeug nach wie vor der Bank, die selbstverständlich auf ihrem Sicherungseigentum besteht.
2. Und nun? - Was KäuferInnen tun sollen
Im Grunde hat der vorläufige Insolvenzverwalter keine andere Chance, als diesen Schritt zu gehen. Es ist schon fraglich, ob die KäuferInnen die den Kaufpreis bereits vollständig gezahlt haben, überhaupt noch einen Anspruch auf Verschaffung des Eigentums haben oder nur einen Rückzahlungsanspruch. Einzelheiten zu diesem Fall können Sie hier nochmals nachlesen:
CB Camper Base Rhein-Main GmbH - Insolvenzverfahren eröffnet - Frist für Forderungsanmeldungen läuft
Im Grunde machen zwei Parteien Ansprüche auf bzw. aus dem Eigentum geltend. Der Verwalter könnte es sich einfach machen und da raushalten. Er hat aber den positiven Ansatz, hier zumindest in Einzelfällen zu vertretbaren Lösungen zu gelangen, auch wenn das nicht immer gelingen wird.
Daher macht es durchaus Sinn, wenn der, der das Fahrzeug haben möchte (Kunde bzw. Kundin) mit dem spricht, in dessen Eigentum das Fahrzeug steht (die Bank) und zwar darüber, zu welchen Konditionen diese ihr Eigentum aufgeben würde und der Kunde so letztlich sein Fahrzeug bekommt.
Es gilt also darum, zu welchen Konditionen die Bank bereit ist, das Fahrzeug freizugeben. Das hängt im Grunde davon ab, wieviel Geld die Bank noch zu bekommen hat. Das wird die Bank sicher nicht bekommen, aber das dürfte der Bank auch klar sein. Im Grunde geht es darum hier eine Einigung zu finden, zwischen dem, was die Bank haben will und dem was der Kunde - zusätzlich - noch bereit ist, zu zahlen. Ganz ohne Zahlung wird es nicht gehen.
3. Wie genau geht man vor?
In der email ist eine mail-Adresse finanzierenden Bank angegeben, an die sich die KäuferInnen wenden sollen. Eine entsprechende Kontaktaufnahme kann also per mail erfolgen. Wir haben heute die ersten Schreiben an die Banken vorbereitet bzw. versandt. Rückmeldungen stehen daher naturgemäß noch aus.
Wenn Sie dabei Unterstützung benötigen, dann können Sie mich gern ansprechen.
4. Warum wurden die Finanzierungen nicht abgelöst?
Fest steht damit aber auch, dass die Zahlungen der KäuferInnen zumindest teilweise nicht so verwandt wurden, wie es richtigerweise hätte erfolgen müssen. Über die Hintergründe kann man im Moment (noch) erst einmal nur spekulieren. Wenn damit bereits seit langem bestehende Löcher "gestopft" wurden, dann liegt der Gedanke nahe, dass der Insolvenzantrag möglicherweise nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen gestellt wurde. Dies kann unter Umständen zu einer persönlichen Haftung der Geschäftsführer führen. Einzelheiten können Sie hier nochmals nachlesen:
5. Was ist, wenn die Übereignung scheitert?
Sollte eine Übertragung nach dem oben Gesagten aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sein, so bleibt nur noch der Weg über die Forderungsanmeldung. Da dies zu einem erheblichen Verlust führen dürfte, sollten auch weitergehende Möglichkeiten geprüft werden, wie eben die Frage einer Haftung für Neugläubigerschäden.
Wenn Sie wissen wollen, wie es mit der Insolvenz der Firma aus der Camper Base Gruppe weitergeht, mit der Sie einen Kaufvertrag abgeschlossen haben und welche weiteren Möglichkeiten es gibt, dann können Sie mich gern im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung ansprechen. Sie können mir über das unten stehende Kontaktformular eine Nachricht zukommen lassen, Sie können mich unter 02621/6239288 anrufen oder Sie schreiben eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de .
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