Cannabis in Kanada legalisiert – Doch wie schaut es hierzulande eigentlich aus?
- 2 Minuten Lesezeit
Am 17.10.2018 wird der Cannabiskonsum in Kanada offiziell legal. Das heißt, dass Produktion, Handel, Besitz von 30 Gramm und der Konsum von Cannabis nicht mehr lediglich zu rein medizinischen Zwecken erlaubt sind, sondern auch zu rein privaten bzw. gewerblichen Zwecken stattfinden dürfen. Dies soll zu Steuereinnahmen und hohen Gewinnsummen bei Unternehmen führen und gleichzeitig auch den internationalen Wettbewerb ankurbeln. Die Nutzung zu medizinischen Zwecken ist bereits seit 2001 erlaubt.
Sinn und Zweck der Erlaubnis
Ziel und Zweck der Legalisierung soll u. a. sein, den Schwarzmarkthandel lahmzulegen und einen geregelten Umgang mit der Droge zu gewährleisten. So soll Erwachsenen ein legaler Konsum möglich gemacht und Jugendlichen der Zugang erschwert werden. Die Regelung besagt, dass alle Volljährigen straffrei kleinere Mengen davon besitzen, konsumieren und verkaufen können. Auch ist der private Anbau von bis zu vier Cannabispflanzen legal. Allerdings sind sonstige Produkte wie Kekse, Backmischungen oder Schokolade mit Cannabis weiterhin nicht erlaubt.
Schutzmechanismen gegeben
Die kanadische Regierung beteuert, dass es ausreichend Schutzmaßnahmen und Mechanismen zum Schutz der Jugend und Gesundheit Kanadas geben werde. So soll der illegale Handel strenger geahndet werden und auch das Autofahren unter Drogeneinfluss wird härter bestraft. Der Verkauf an Minderjährige sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu 14 Jahren vor.
Doch nicht nur Kanada erlaubt den Freizeitkonsum vollständig – Uruguay hat dies als erstes Land der Welt bereits getan und auch in den USA gibt es einzelne Bundesstaaten, in denen der Konsum legal ist.
Rechtliche Situation in Deutschland
Doch wie sieht eigentlich die rechtliche Situation in Deutschland aus?
In Deutschland ist bereits der Anbau einer einzigen Pflanze illegal und man macht sich strafbar. Dementsprechend sind auch der Handel und der Besitz der Droge unter Strafe gestellt.
Momentan kann unter strengen Voraussetzungen lediglich zu medizinischen Zwecken eine Ausnahme gestattet werden, wenn eine andere Möglichkeit für den Patienten nicht in Betracht kommt. Außerdem kann Cannabis mit Rezept vom Arzt als Schmerzmittel legal in Apotheken erworben werden. Der Anbau wird durch eine einfache ärztliche Verschreibung jedoch nicht erlaubt. Hierfür bedarf es vielmehr einer gerichtlichen Genehmigung.
Zukunftsmusik
Im vergangenen Jahr unterzeichneten knapp 80.000 Bundesbürger eine Initiative zur Legalisierung von Cannabis, bisher jedoch konnte diese noch nicht umgesetzt werden.
Sollte es dazu kommen, kann dies unter anderem zu Steuereinnahmen und wegfallenden Repressionskosten führen. Daneben stellt das Schätzungen zufolge natürlich auch einen ertragreichen Wirtschaftszweig dar.
Eine vollkommene Legalisierung, wie sie in Kanada nun geschehen ist, ist in Deutschland jedoch nicht in Sicht.
(MAM)
Artikel teilen:
Beiträge zum Thema
Ihre Spezialisten zum Thema Strafrecht
- Rechtsanwalt Berlin Strafrecht |
- Rechtsanwalt München Strafrecht |
- Rechtsanwalt Hamburg Strafrecht |
- Rechtsanwalt Frankfurt am Main Strafrecht |
- Rechtsanwalt Köln Strafrecht |
- Rechtsanwalt Nürnberg Strafrecht |
- Rechtsanwalt Düsseldorf Strafrecht |
- Rechtsanwalt Stuttgart Strafrecht |
- Rechtsanwalt Dortmund Strafrecht |
- Rechtsanwalt Essen Strafrecht |
- Rechtsanwalt Hannover Strafrecht |
- Rechtsanwalt Bremen Strafrecht |
- Rechtsanwalt Wiesbaden Strafrecht |
- Rechtsanwalt Leipzig Strafrecht |
- Rechtsanwalt Dresden Strafrecht |
- Rechtsanwalt Münster Strafrecht |
- Rechtsanwalt Würzburg Strafrecht |
- Rechtsanwalt Aachen Strafrecht |
- Rechtsanwalt Augsburg Strafrecht |
- Rechtsanwalt Bonn Strafrecht