Cannabis Social Club (CSC) gründen !
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Seit dem Inkrafttreten einer weitreichenden Gesetzesänderung am 01.07.2024 können Privatpersonen, die sich zu einer Anbauvereinigungen, den sog. Cannabis Social Clubs (CSC), zusammenschließen bis zu 300 Kg Marihuana pro Jahr legal anbauen, ernten und an die Mitglieder abgeben.
Wie ein solcher Cannabis Social Club als Verein gegründet wird und welche rechtlichen Voraussetzungen die Anbauerlaubnis hat, kann am besten im persönlichen Gespräch mit einem spezialisierten Anwalt erläutert werden. Besuchen Sie dazu meine Homepage www.cannabislegal.info um einen Termin zu vereinbaren, schicken Sie mir eine email an mail@cannabislegal.info oder rufen Sie mich einfach an: 017632133271
Zunächst muss ein entsprechender Verein mit einer Mindestmitgliederzahl von sieben Personen gegründet werden. Dafür muss eine Vereinssatzung verfasst werden sowie verschiedene Posten vergeben werden. Dazu erkläre ich Ihnen, wie die Gründung eines Vereins funktioniert und übernehme alle rechtlichen Schritte für Sie. Dieser Verein muss anschließend beim Vereinsregistergericht eingetragen werden. Auch das kann ich gerne für Sie übernehmen. Im letzten Schritt muss eine Erlaubnis zum Anbau von Cannabis bei der jeweils in ihrem Bundesland zuständigen Behörde beantragt werden, was ich ebenfalls für Sie übernehme.
Ich freue mich, Sie bei Ihren Plänen zu unterstützen und Ihnen alle rechtlichen Fragen zum Thema Cannabis Social Club und dem legalen Anbau von Marihuana zu beantworten.
Beste Grüße, ihr Rechtsanwalt
Dennis Grünert (Fachanwalt für Strafrecht)

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