Cannabis Social Clubs: Wissenswertes für die Gründung einer Anbauvereinigung
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Am 23. Februar markierte der Bundestag mit dem Beschluss des Cannabisgesetzes, das den kontrollierten Umgang mit Cannabis sowie Änderungen weiterer Vorschriften regelt, einen Wendepunkt. Nach der Zustimmung des Bundesrates am 22. März trat das Gesetz größtenteils am 1. April 2024 in Kraft. Die Bestimmungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen werden jedoch erst ab dem 1. Juli 2024 in Kraft treten.
Mit der Gesetzesänderung ist der Eigenanbau von Cannabis für den privaten Konsum sowie der gemeinschaftliche, nicht kommerzielle Anbau legalisiert worden.
Definition eines Cannabis Social Clubs
Cannabis Social Clubs, oder auch Anbauvereinigungen, sind registrierte, nicht-kommerzielle Vereine oder Genossenschaften. Ihr Hauptzweck ist der Eigenanbau von Cannabis sowie die Verteilung von Cannabis, Samen oder Setzlingen an die Mitglieder zum persönlichen Gebrauch.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Für diese Vereinigungen gelten spezielle Regelungen des Vereinsrechts. Die Gründung eines Cannabis Social Clubs als Unternehmen oder als Stiftung ist nicht zulässig. Im Unterschied zu gewöhnlichen eingetragenen Vereinen müssen Anbauvereinigungen zusätzlich eine behördliche Genehmigung einholen, deren Zuständigkeit je nach Bundesland variiert.
Gesetzliche Bestimmungen legen außerdem eine Höchstzahl für Mitglieder, Altersbeschränkungen, Wohnsitzvoraussetzungen und eine Mindestdauer der Mitgliedschaft fest. Besondere lokale Bestimmungen erfordern, dass die Anbauvereinigungen einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen einhalten müssen.
Zusätzlich muss das Ehrenamt der Vereinigung bestimmte persönliche Kriterien erfüllen, wie zum Beispiel die Abwesenheit von relevanten Vorstrafen.
Befristung der Erlaubnis
Die einmal erteilte Erlaubnis für eine Anbauvereinigung ist zeitlich auf sieben Jahre beschränkt und kann frühestens nach fünf Jahren verlängert werden.
Anbau- und Weitergabegrenzen
Es gibt festgelegte Grenzen für den Anbau und die Weitergabe von Cannabis, basierend auf dem berechneten Eigenbedarf der Mitglieder für den persönlichen Gebrauch.
Konsequenzen bei Gesetzesverstößen
Wiederholte Verstöße können zum Entzug der Erlaubnis führen und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Eine rechtliche Beratung wird in Zweifelsfällen empfohlen.
Konsum und Weitergabe
Der Konsum und die Weitergabe von Cannabis müssen innerhalb des Vereinsgebäudes stattfinden. Die Mitglieder müssen ihr Alter und ihre Mitgliedschaft überprüfen, wobei die tägliche Menge auf 25 Gramm und die monatliche Menge auf 50 Gramm für Erwachsene begrenzt ist. Für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren beträgt die monatliche Höchstmenge 30 Gramm.
Finanzierung der Clubs
Die Anbauvereinigungen müssen sich selbst finanzieren und dürfen lediglich Mitgliedsbeiträge und Erstattungen für die Weitergabe von Cannabissamen erheben. Die Höhe der Beiträge wird durch die Satzung der Vereinigung bestimmt.
Beschäftigung und Vergütung
Die Anstellung hauptamtlicher Mitarbeiter mit entsprechender Vergütung ist unter den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen in begrenztem Umfang möglich.
Abschließend ist festzuhalten, dass bei der Gründung einer Anbauvereinigung neben den allgemeinen Anforderungen für Vereine zusätzliche gesetzliche Vorgaben zu beachten sind. Eine professionelle Beratung in diesem Bereich kann hilfreich sein.
Kommen sie gerne auf mich zu, wenn Sie eine Beratung wünschen!
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