CDU/CSU: „Wir machen die Express-Einbürgerung der Ampel rückgängig“
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Update 08.03.2025: Das Sondierungspapier zwischen CDU/CSU und SPD sieht vor, dass keine Änderungen an der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorgenommen werden sollen. Hinsichtlich der Einzelheiten verweise ich auf meinen Artikel: „Mehrstaatigkeit/Doppelpass bleibt“
Am 23.02.2025 wählt die deutsche Bevölkerung einen neuen Bundestag. Wer hier aktuell (noch) nicht mitwählen darf, sollte einen Gedanken daran verlieren, ob eine Einbürgerung jetzt beantragt werden sollte. Mit einem Regierungswechsel könnten einer Einbürgerung neue „alte“ Hürden entgegenstehen.
Am 19.01.2024 hatte der deutsche Bundestag eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes beschlossen, welche am 27.06.2024 in Kraft getreten ist.
Aktuelle Gesetzeslage
Wesentlich ist die allgemeine Verkürzung der geforderten Voraufenthaltszeit von 8 auf 5 Jahre und in besonders gelagerten Fällen sogar auf 3 Jahre. Außerdem wurde die sog. Mehrstaatigkeit (weithin als Doppelpass bezeichnet) zugelassen. Die generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit brachte einen erheblichen zeitlichen Vorteil mit sich. Denn bisher war es erforderlich, die „alte“ Staatsangehörigkeit abzugeben. Dieser Verzichtsprozess zog je nach Herkunftsland einen umfangreichen teils über weit mehr als 1 Jahr andauernden Vorgang nach sich - nachdem bereits die Geduld für die Bearbeitungsdauer bei der Einbürgerungsbehörde aufgebracht worden war. Diesem Zeitgewinn stehen auf der anderen Seite die aufgrund der Gesetzesänderung gestiegenen Antragszahlen und damit korrespondierend die gestiegenen Regelbearbreitungszeiten (von nun teils bis zu 18 Monate) entgegen.
Politikwechsel
Das mit „Politikwechsel für Deutschland“ überschriebene Wahlprogramm der CDU/CSU lässt erahnen, was ein solcher Politikwechsel in einer noch nicht vorhersehbaren Koalitionskonstellation unter Beteiligung der Union für Einbürgerungen bedeuten würde, nämlich:
„Wir machen die Express-Einbürgerung der Ampel rückgängig, ebenso wie die generelle Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft. Der deutsche Pass steht am Ende der Integration und nicht am Anfang.“ (Wahlprogramm CDU/CSU 2025, S. 6, abgerufen 13.01.25 über https://www.politikwechsel.cdu.de/sites/www.politikwechsel.cdu.de/files/docs/politikwechsel-fuer-deutschland-wahlprogramm-von-cdu-csu-1.pdf)
und
„Integration ist keine Hauruckaktion. Die Einbürgerung steht immer am Ende einer erfolgreichen Integration. Deshalb lehnen wir die Express-Einbürgerung der Ampel nach nur drei Jahren Aufenthalt genauso entschieden ab wie die generelle Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft. Wir machen sie rückgängig. Für uns sind gute Deutschkenntnisse, die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt und Straffreiheit unabdingbare Voraussetzungen für die Einbürgerung.“ (Wahlprogramm CDU/CSU 2025, S. 55, aaO)
Anreiz oder Verramschen?
Der letzte Satz mag in dem Kontext - gleich wie der im Gesetzgebungsverfahren seitens der CDU gefallene Begriff des Verramschens der deutschen Staatsbürgerschaft - verwundern, da er letztlich den heute schon gültigen Gesetzestext (§ 10 Abs. 1 StAG) überblickshaft zusammenfasst. Die Express-Einbürgerung nach drei Jahren ist Bewerbern mit besonders herausragenden Integrationsleistungen (bspw. Sprachniveau C1 GER Deutsch) und den (immer schon begünstigten - vormals 5 Jahre -) Ehepartnern von deutschen Staatsangehörigen vorbehalten, die neben einer verkürzten Voraufenthaltszeit alle übrigen Tatbestandsvoraussetzungen (insb. wirtschaftliche Integration, strafrechtliche Unbescholtenheit, Loyalitätsbekenntnis, staatsbürgerliche Kenntnisse) zu erfüllen haben.
Die Einbürgerung ist nach Ansicht des Verfassers in erster Linie zum einen die Teilhabemöglichkeit an der Politik eines Landes, in dessen Gesellschaft sich der Einbürgerungsbewerber integriert hat und zum anderen das Versprechen eines absoluten Bleiberechtes, weil die Integrationsleistungen einen (nicht zuletzt fiskalischen) Wert für die aufnehmende Gesellschaft darstellen. Am Beispiel syrischer Staatsangehöriger, die 2015 und in den Folgejahren nach Deutschland gekommen sind, zeigt sich heute deutlich nach dem syrischen Machtwechsel, dass die deutsche Staatsangehörigkeit ein profundes Mittel der Bindung an den deutschen Staat ist. Die ehrliche Befürchtung der (dauerhaften/langfristigen) Ausreise syrischer Fachkräfte und damit einhergehend dem Verlust auf dem deutschen Arbeitsmarkt zeigt deutlich einen wichtigen Aspekt des Mehrwertes einer Einbürgerung für die aufnehmende Gesellschaft. Während eine dauerhafte/langfristige Ausreise in der Regel zum Erlöschen eines Aufenthaltsrechtes (§ 51 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 u. 7 AufenthG) führt, ermöglicht die deutsche Staatsangehörigkeit die (bedingungslose) Rückkehr auch nach längerer Abwesenheit. Gleichzeitig verkennt der Verfasser nicht, dass die Ampelregierung den beabsichtigten Bleibe- und Integrationsanreiz dort deutlich verfehlt hat, wo das Einbürgerungsbegehren auf die praktische Umsetzung trifft. Gemeint sind in erster Linie völlig überlastete Ausländerbehörden mit Bearbeitungszeiten von weit über 1 ½ Jahren und chaotischen Zuständen, sofern dem Bewerber überhaupt die Möglichkeit der Stellung eines Antrages eingeräumt wird. Die damit verbundene Frustration (auf beiden Seiten) dämpft die Freude über das (teils unerreichbar wirkende) Ziel, der „Krönung“ mit der deutschen Staatsangehörigkeit. Die deutsche Verwaltung präsentiert sich hier leider (abermals) als Elfenbeinturm. Ich rate in dieser Situation, machen Sie sich unabhängig von der Untätigkeit einiger Einbürgerungsbehörden. Einen Antrag können Sie jederzeit stellen! Nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch, um überlangen Bearbeitungszeiten zu entgegnen.
Das am zurückliegenden Wochenende gefasste Wahlprogramm der AfD, in dem das Unwort (des Jahres) „Remigration“ ungeniert Erwähnung findet, bedarf an dieser Stelle, schon aufgrund der unverhohlenen Deutlichkeit der dahinterstehenden Absichten, keiner weiteren Auseinandersetzung - freilich verbunden mit der Hoffnung des Verfassers auf das Ausbleiben einer Regierungsbeteiligung dieser Partei.
Jetzt aktiv werden
Zusammenfassend wird deutlich, dass für Personen mit lediglich 3- oder 5-jährigem Aufenthalt in Deutschland und vorhersehbaren Probleme bei einem Verbot des „Doppelpasses“ jetzt der Zeitpunkt ist, die Einbürgerungsvoraussetzungen zu prüfen oder prüfen zu lassen.
Letzteres sowie die Begleitung des Antragsverfahrens übernehme ich gerne für Sie. Melden Sie sich - bitte per E-Mail/Nachricht über anwalt.de!
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