Chancenkarte, §§ 20a, 20b AufenthG
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Am 1. Juni 2024 trat eine bedeutende Erweiterung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Die neu eingeführte Chancenkarte (geregelt in den §§ 20a, 20b des neuen Aufenthaltsgesetzes) ermöglicht es Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten, zur Arbeitssuche nach Deutschland einzureisen. Diese Aufenthaltserlaubnis dient dazu, entweder eine Arbeitsstelle zu finden oder Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu ergreifen. Ein fester Arbeitsvertrag bei der Einreise ist nicht erforderlich.
Wer hat Anspruch auf die Chancenkarte?
Die Vergabe der Chancenkarte liegt im Ermessen der zuständigen Behörden. Sie kann ausgestellt werden:
- für Personen, die als Fachkräfte im Sinne von § 18 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes gelten (Fachkräfte-Chancenkarte) oder
- für Personen, die eine bestimmte Punktzahl gemäß § 20b Abs. 1 des neuen Aufenthaltsgesetzes erreichen (Punkte-Chancenkarte).
In jedem Fall muss der Lebensunterhalt der Antragsteller gesichert sein.
Die Punkte-Chancenkarte setzt laut § 20a Abs. 4 S. 3 des Aufenthaltsgesetzes einen im Ausland erworbenen Berufs- oder Hochschulabschluss voraus, sowie grundlegende Deutschkenntnisse (Niveau A1) oder Englischkenntnisse auf dem Niveau B2. Die Punktevergabe erfolgt anhand von zwölf Kriterien, die in § 20b Abs. 1 des neuen Aufenthaltsgesetzes festgelegt sind. Dazu zählen Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitreisende Partner.
Die konkrete Punktebewertung ist einer Tabelle in der Anlage des Gesetzes zu entnehmen (siehe BGBl. I 2023 Nr. 217, S. 20). Um sich für die Chancenkarte zu qualifizieren, müssen Bewerber mindestens sechs Punkte erreichen, die maximale Punktzahl beträgt 15.
Die Erteilung der Chancenkarte erfolgt zunächst für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr (Such-Chancenkarte). Eine Verlängerung um bis zu zwei Jahre ist möglich, sofern ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Stellenangebot für eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland vorliegt und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt (Folge-Chancenkarte).
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