Clerical Medical / Scottish Widows: Große Vorsicht beim Ausstieg aus der Lebensversicherung geboten

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Schlechter Rat kann teuer werden

Ausstieg ist nicht immer die richtige Lösung

Im Internet und anderweitig wird gegenwärtig massiv für einen Ausstieg aus laufenden Lebensversicherungsverträgen über einen Widerspruch/Widerruf/Rücktritt geworben. Vermeintlich handelt es sich dabei um die beste Verwertung derartiger Verträge. Dieser Schein trügt und es kann sehr teuer werden, wenn man diesen Ratschlägen ungeprüft folgt. Das gilt insbesondere für Lebensversicherungsverträge der ehemaligen Clerical Medical Investment Group Ltd. bzw. Scottish Widows Ltd., die heute bei der Scottish Widows Europe S. A. geführt werden.

Große Erfahrung mit Clerical Medical und Scottish Widows

Witt Rechtsanwälte befassen sich seit dem Jahr 2006 intensiv mit den Lebensversicherungsverträgen der Clerical Medical / Scottish Widows. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben in dieser Zeit eine vierstellige Zahl von Mandantinnen und Mandanten erfolgreich bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit ihren Lebensversicherungsverträgen betreut. Das betrifft Schadensersatzansprüche, Rückabwicklungsansprüche und auch vertragliche Erfüllungsansprüche. Rechtsanwalt Witt und Rechtsanwalt Pielsticker waren maßgeblich an mehreren Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs am 11.07.2012 beteiligt, Az. IV ZR 122/11 u.a..

Ausstieg aus der Lebensversicherung kann auch Nachteile haben

Häufig ist es richtig, einen Lebensversicherungsvertrag durch einen Widerspruch/Widerruf/Rücktritt zu beenden. Außerdem ist eine solche rückwirkende Auflösung grundsätzlich auch dann noch möglich, wenn die Lebensversicherung bereits gekündigt wurde, und in diesem Fall auch besonders sinnvoll. Bei laufenden Verträgen ist aber große Vorsicht geboten und man sollte sich nicht vorschnell von den Versprechungen im Internet blenden lassen. Das gilt insbesondere für Verträge der Clerical Medical, aber keineswegs ausschließlich.

Erfüllungsansprüche nicht übersehen

Grundsätzlich sollte man sich bei einem laufenden Lebensversicherungsvertrag vor einem Ausstieg ein möglichst genaues Bild von den vertraglichen Ansprüchen bzw. Erfüllungsansprüche machen, die man damit aufgibt. Es trifft zwar zu, dass häufig der Rückabwicklungsanspruch nach einem Widerspruch/Widerruf/Rücktritt höher sein kann als das Ergebnis bei einer Durchführung des Vertrags, es gilt aber keinesfalls ausnahmslos. Zum einen ist bei älteren Lebensversicherungsverträgen die aus heutiger Sicht hohe Garantieverzinsung zu beachten und zum anderen möglicherweise auch zusätzliche vertragliche Ansprüche.

Scottish Widows Europe S. A. muss Verträge erfüllen

Im Hinblick auf vertragliche Erfüllungsansprüche gibt es bei den Verträgen der Clerical Medical, die heute über die Scottish Widows Europe S.A. laufen, häufig eine besonders günstige Konstellation, die aber leider immer wieder übersehen wird. So wurden in diesen Lebensversicherungsverträgen in vielen Fällen bezifferte regelmäßige Auszahlungen in den Lebensversicherungsvertrag bzw. den Versicherungsschein mit aufgenommen. Die Versicherung betrachtet diese Auszahlungen zwar als unverbindlich, aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind sie zu erfüllen und Witt Rechtsanwälte konnten das auch schon vielfach gerichtlich durchsetzen. Der wirtschaftliche Wert dieser Erfüllungsansprüche bzw. Rentenansprüche ist regelmäßig deutlich höher als der Wert einer Rückabwicklung. Dabei zeigen konkrete Fälle, in denen Witt Rechtsanwälte betroffene Versicherungsnehmer erfolgreich vertreten haben, dass die Verfolgung der vertraglichen Ansprüche zu Vorteilen im sechsstelligen Bereich gegenüber einem Widerspruch/Widerruf/Rücktritt führen kann.

Geldvernichtung durch vorschnellen Ausstieg

Leider wird diese wertvolle Rechtsposition häufig übersehen. Witt Rechtsanwälte kennen viele Fälle, in denen eine vorzeitige Beendigung der Lebensversicherungsverträge durch eine Kündigung oder den Widerspruch/Widerruf/Rücktritt erfolgt ist, statt auf die vertraglichen Ansprüche zu beharren. Dadurch können schnell Beträge von 100.000,00 Euro und mehr verloren gehen. Bei laufenden Lebensversicherungsverträgen der Clerical Medical / Scottish Widows sollten Versicherungsnehmer daher nicht vorschnell einem kostenlosen und unverbindlichen Rat über das Internet vertrauen, sondern eine kompetente Bewertung ihres Falles einholen. Gerne können sie sich dazu an Witt Rechtsanwälte wenden.

Witt Rechtsanwälte

Heidelberg Berlin München









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