Comicverfilmung Batman – eine erneute Frommer Legal-Abmahnung

  • 3 Minuten Lesezeit

Im vorliegenden Fall mahnt Frommer Legal im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. wegen illegalen Filesharings ab. Dabei bezieht er sich auf den Film Batman. Es ist dringend davon abzuraten, die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Stattdessen empfehlen wir, einen erfahrenen Rechtsanwalt kontaktieren, um sich kompetent beraten zu lassen.

Worum dreht sich die letzte Neuauflage des Batman-Films?

Der aktuellste Batman-Film The Batman wurde im Jahr 2022 veröffentlicht. Regie führte Matt Reeves. In der Hauptrolle des Bruce Wayne/Batman ist Robert Pattinson zu sehen. Weitere Darsteller sind Zoë Kravitz als Catwoman, Paul Dano als Riddler, Jeffrey Wright als Commissioner Gordon und Andy Serkis als Alfred Pennyworth.

Warum spricht Frommer Legal Abmahnungen aus?

Warner Bros. Entertainment Inc. hat Frommer Legal beauftragt, Abmahnungen auszusprechen, da über einen Internetanschluss der Film Batman öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll. Dies geschah über eine sogenannte Tauschbörse – ein Filesharing-System. Frommer Legal ermittelte die IP-Adresse des Anschlusses und erwirkte einen gerichtlichen Beschluss, mit dem dem Internet-Provider gestattet wurde, Name und Adresse derjenigen Person herauszugeben, der diese IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war.

Was will Frommer Legal damit erreichen?

Nachdem Frommer Legal die Daten erhalten hatte, sprachen sie eine Abmahnung aus. Hierin forderte Frommer Legal den Anschlussinhaber auf, es zu unterlassen, den Film Batman von Warner Bros. Entertainment Inc. über das BitTorrent-System zum Abruf bereitzuhalten. Frommer Legal verlangt nicht wenig, nämlich die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz und Kostenerstattung.

Ist die Forderung von Frommer Legal nach einer Unterlassungserklärung berechtigt? 

Nach Meinung von Frommer Legal stehen die Rechte an dem Film Batman der Warner Bros. Entertainment Inc. zu. Wenn Sie deren Rechte durch Filesharing verletzt haben sollten, sollten Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. Allerdings ist es ratsam, wenn Sie sich zuvor eine Ersteinschätzung eines spezialisierten Rechtsanwalt wie Dr. Wachs einholen, denn eine Unterlassungserklärung wirkt zeitlich unbegrenzt. Sie muss daher sehr vorsichtig formuliert werden. Wenn Sie selbst nicht Täter des Filesharings waren, kann die Abgabe einer Unterlassungserklärung entbehrlich sein, da Sie dann nur in bestimmten Fällen verantwortlich sind. Es kann aber durchaus sinnvoll sein, sich gleichwohl zur Unterlassung zu verpflichten, um dem Risiko einer Unterlassungsklage zu entgehen.

Bestehen die Zahlungsansprüche, die Frommer Legal geltend macht? 

Nach Erhalt der Daten sprach Frommer Legal eine Abmahnung aus und forderte den Anschlussinhaber auf, es zu unterlassen, den Film Batman über ein Filesharing-Netzwerk (P2P-Client) zum Abruf bereitzuhalten. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert Frommer Legal die Zahlung von 700,00 € Schadensersatz und 235,80 € Rechtsverfolgungskosten – das ergibt einen Gesamtbetrag von 935,80 €.

Kann ich mich also beruhigt zurücklehnen? 

Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Es spricht eine große Wahrscheinlichkeit dafür, dass über Ihren Internetanschluss tatsächlich eine Rechtsverletzung begangen wurde. Ob Sie hierfür allerdings persönlich einzustehen haben, steht auf einem anderen Blatt. Sie müssen dennoch reagieren, wenn Sie selbst den Film Batman über ein Filesharing-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht haben sollten und die von Frommer Legal ausgesprochene Abmahnung unwirksam wäre. Sprechen Sie uns dazu an. Wir beraten Sie gern und stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.

Frommer Legal Filesharing-Abmahnung wegen Batman – kostenlose Ersteinschätzung 

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet allen Betroffenen einer Frommer Legal Filesharing-Abmahnung aufgrund des Films Batman oder einer ähnlichen Abmahnung eine kostenlose Ersteinschätzung an. Dabei können die Anschlussinhaber erfahren, wie sie sich am besten gegen die Forderungen wehren können und welche Fragen sie noch haben. Die Anwälte der Kanzlei sind bis 19.00 Uhr persönlich erreichbar und helfen gerne weiter.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte:

  • ist seit nunmehr 15 Jahren aktiv.   
  • unterstützt mehr als 6000 Mandate gegen Frommer Legal.   
  • kennt die Gegner auch aus Gerichtsverfahren.    
  • weiß stark zu verhandeln.   
  • ist transparent und berechnet fair.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte kämpft für Anschlussinhaber. Selbst wenn sich keine Fehler in der gegnerischen Abmahnung finden lassen, können unsere Anwälte eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie erarbeiten, für Ihre Rechte eintreten und den Schaden minimieren. Rufen Sie uns an und erfahren Sie mehr. Gerne dürfen Sie uns auch eine E-Mail schreiben oder mehr über uns auf der Homepage der Kanzlei erfahren. Hier gibt es neben weiteren Tipps zu Frommer Legal auf unserem Blog zahlreiche Beiträge und hilfreiche Informationen zu anderen spannende Themen. Die Telefonnummer der Kanzlei finden Sie oben rechts neben diesem Beitrag im Kästchen.

Foto(s): Wachs, Adobe

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Anne Wachs

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten