Corona-Soforthilfe und Neustarthilfe: Was tun bei Rückforderungsbescheiden? 💼💸
- 2 Minuten Lesezeit
In den letzten Monaten haben viele Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler Rückforderungsbescheide im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe oder der Neustarthilfe erhalten. Diese Bescheide verlangen die Rückzahlung von Fördergeldern, die während der Pandemie ausgezahlt wurden. Oft stammen die Bescheide von Landesbanken oder anderen Förderstellen der Bundesländer.
Aber wie sollte man reagieren, wenn man einen solchen Bescheid erhält? 🤔
Widerspruch oder Klage: Ihre Rechte wahrnehmen 📄⚖️
Sobald Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten, beginnt eine einmonatige Frist, um Widerspruch einzulegen. Versäumen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig und eine Korrektur ist in der Regel nicht mehr möglich.
Sollte ein Widerspruch abgelehnt werden, gibt es die Möglichkeit, Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Ob Widerspruch oder Klage Erfolg haben, hängt stark vom Einzelfall ab. Besonders oft werden folgende Punkte strittig:
- Verbundene Unternehmen: Oft wird beanstandet, dass Antragsteller mit anderen Unternehmen verbunden seien und dadurch bestimmte Fördergrenzen überschritten hätten. 🔗
- Haupt- vs. Nebentätigkeit: Eine gängige Streitfrage ist, ob die Haupttätigkeit des Antragstellers förderfähig war. Viele Förderprogramme schlossen Nebentätigkeiten von der Förderung aus. 🧑💼
- Nachträgliche Änderungen der Förderbedingungen: In einigen Fällen wurden die Fördervoraussetzungen nachträglich angepasst, was zu Unklarheiten führt. 🔄
Ein Rechtsanwalt kann prüfen, ob der Bescheid rechtmäßig ist und ob Widerspruch oder Klage sinnvoll sind. In manchen Bundesländern gibt es kein Widerspruchsverfahren, so dass direkt Klage gegen den Bescheid eingelegt werden muss.
Was passiert, wenn kein Widerspruch eingelegt wird? ⏳
Wird weder Widerspruch noch Klage erhoben, wird der Bescheid durch Zeitablauf bestandskräftig. Das bedeutet, dass die Rückforderung rechtsverbindlich ist und nicht mehr angefochten werden kann. Sie müssen zahlen.
In Deutschland gibt es keine Sammelklage. Dennoch laufen derzeit viele Klageverfahren gegen Rückforderungsbescheide, was zeigt, dass viele Bescheide rechtlich angreifbar sind und viele Unternehmer und Selbständige anderer Auffassung sind, was die Rechtsmäßigkeit der Rückforderung anbelangt.
Kosten für den Anwalt 💼💰
Die Kosten für anwaltliche Beratung und Vertretung richten sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einem individuell vereinbarten Stundenhonorar. Beim RVG ist der Gegenstandswert – also die Höhe der geforderten Rückzahlung – maßgeblich.
Falls Sie eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung haben, können die Kosten für Widerspruchs- und Klageverfahren von dieser übernommen werden. Wir stellen gerne kostenlos eine Deckungsanfrage für Sie. 📞
Was können Sie tun? 📧
Sollten Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Senden Sie uns den Bescheid an info@tes-partner.de und geben Sie das Zustelldatum an. Häufig befindet sich auf dem gelben Umschlag ein Zustellvermerk, der das genaue Datum ausweist.
Nach Durchsicht Ihres Falls melden wir uns zeitnah bei Ihnen und erläutern, welche rechtlichen Schritte möglich sind und wie wir Ihnen helfen können.
Wir beraten Sie individuell und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte gegenüber den Behörden zu wahren. Nutzen Sie die Chance, bevor die Frist verstreicht! ⏰👨⚖️
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