Corona-Soforthilfen zurückzahlen? Kritik aus Leipzig – was betroffene Handwerksbetriebe jetzt tun können

  • 2 Minuten Lesezeit

„Man hätte es nicht Hilfen nennen dürfen“, kritisiert ein Experte der Leipziger Handwerkskammer – und trifft damit einen Nerv. Tausende kleine Betriebe sollen Corona-Soforthilfen zurückzahlen. Viele stehen nun vor der Existenzfrage. Doch Betroffene müssen nicht tatenlos zusehen – es gibt rechtliche Wege, sich zu wehren.

Rückforderungsbescheide sorgen für Unverständnis – und große Sorgen

Mehr als 2.700 Unternehmen in Sachsen mussten bereits rund 16 Millionen Euro an Corona-Soforthilfen zurückzahlen. Laut der Sächsischen Aufbaubank (SAB) liegt der Durchschnittsbetrag bei 5.900 Euro – viel Geld, vor allem für kleine Handwerksbetriebe, die durch die Pandemie ohnehin schwer getroffen wurden.

Rund 45.000 der insgesamt 70.000 geförderten Unternehmen wurden bislang zur Rückmeldung aufgefordert. Die Folge: Immer mehr Rückforderungsbescheide trudeln ein – mit kurzen Fristen und drastischen Forderungen.



Wie bei einem Knöllchen – wer sich nicht wehrt, hat schon verloren. Viele Unternehmer glauben, sie müssten die geforderten Summen einfach zahlen. Doch das ist ein Irrtum. Jeder Rückforderungsbescheid sollte rechtlich geprüft werden – und zwar zügig.“

Rechtsanwältin Christina Bender,

Ein Widerspruch kann die Rückzahlung stoppen – aber Achtung: Die Frist beträgt nur einen Monat ab Zustellung. Danach wird der Bescheid bestandskräftig. Und das bedeutet: keine Möglichkeit mehr, sich zu wehren. Deshalb rät Bender:

„Wer nicht reagiert, verliert sein Recht auf Gegenwehr. Wer aber Widerspruch einlegt und Akteneinsicht beantragt, kann den Bescheid auf den Prüfstand stellen.“


Widerspruch, Klage und Akteneinsicht – so schützen Sie sich vor unrechtmäßigen Rückforderungen

Viele Bescheide sind rechtlich angreifbar, z. B. weil Prognoseentscheidungen im Frühjahr 2020 falsch bewertet wurden oder keine ausreichende Begründung für die Rückforderung vorliegt. In mehr als 70 Fällen wurde bereits Klage eingereicht – Tendenz steigend.

Niemand sollte blind zahlen. Oftmals liegt der Fehler nicht beim Unternehmer, sondern in der nachträglichen Auslegung der Förderrichtlinien.

Rechtsanwalt Julian Tietze, Partner bei tes rechtsanwälte steuerberater in Frankfurt,

Rechtsanwalt Tietze rät:

  • Widerspruch einlegen, am besten mit anwaltlicher Hilfe

  • Akteneinsicht beantragen, um die Entscheidungsgrundlage zu prüfen

  • Fristen beachten – sonst ist der Bescheid bestandskräftig

  • Klage einreichen, wenn das Widerspruchsverfahren negativ ausgeht

Fazit: Lassen Sie den Bescheid prüfen – kostenlos und unverbindlich

Wenn auch Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten haben, sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Lassen Sie die Erfolgsaussichten hinsichtlich Rechtsmittel und Frist durch uns prüfen. In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten. (Gewerbliche Rechtsschutzversicherung ohne Subventionsausschluss)

👉 Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung sichern – bevor die Frist abläuft.

🔍 Checkliste für Betroffene:

  • 📬 Rückforderungsbescheid erhalten?

  • 🕒 Frist von einem Monat ab Zustellung prüfen

  • 📝 Akteneinsicht beantragen

  • 📧 Widerspruch einlegen (idealerweise durch Anwalt)

  • 📂 Bescheid auf Fehler prüfen lassen

  • 🛡️ Rechtsschutzversicherung vorhanden? Deckung prüfen!

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Foto(s): Tietze Enders & Partner mbB

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