Coronabedingte Betriebsschließung: Lohnt ein Prozess gegen den Versicherer?

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Urteil des LG München vom 1.10.2020  (12 O 5895/20)

Gestern erzielte der Betreiber eines der größten Biergärten in München einen (vorläufigen) "Sensations"-Sieg; das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die auf Versicherungsrecht spezialisierte 12. Zivilkammer des LG München I gab der Klage eines Biergartenbetreibers auf Zahlung einer Entschädigung aufgrund der coronabedingten Betriebsschließung gegen seine Versicherung in Millionenhöhe statt.

Die Erfolgsaussichten einer Klage hängen allerdings stark von den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen ab, die durchaus variieren. Es gibt restriktiv gefasste Bedingungen mit Ausschlussklauseln, und es gibt weit gefasste Bedingungen, die nicht differenzieren. Sie enthalten beispielsweise eine dynamische Verweisung ("... in der jeweils geltenden Fassung"). 

Die Versicherer wenden grundsätzlich ein, der COVID-19-Erreger sei im Infektionsschutzgesetz nicht genannt. Auf dieses Gesetz nehmen die Versicherungsbedingungen regelmäßig Bezug. Sind die Versicherungsbedingungen weit gefasst, läuft dieses Argument allerdings in die Leere. Anders kann es jedoch aussehen, wenn die Versicherungsbedingungen eine abschließende Auflistung enthalten. Das ist wie immer eine Frage des Einzelfalls, den Sie mit anwaltlicher Hilfe prüfen und gegebenenfalls klageweise durchsetzen sollten.

Unsere in Düsseldorf ansässige Kanzlei (gegr. 1932) ist seit Jahrzehnten mit der Prozessführung gerade in versicherungsrechtlichen Fragen vertraut und berät sowohl Versicherungen, als auch Versicherungsnehmer.

Wir beraten Sie gerne!


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