Coronahilfen zurückzahlen? So reagieren Sie richtig auf Rückforderungsbescheide
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Viele Unternehmer erhalten derzeit Rückforderungen – was ist zu tun?
Zehntausende Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige in ganz Deutschland werden aktuell mit einem Problem konfrontiert, das sie längst abgehakt glaubten: Sie sollen Coronahilfen zurückzahlen, die sie im Frühjahr 2020 im Vertrauen auf die schnelle staatliche Unterstützung beantragt und erhalten haben.
Das betrifft vor allem die Soforthilfe-Zuschüsse des Bundes, die in der ersten Phase der Pandemie schnell und unbürokratisch ausgezahlt wurden – oft zwischen 9.000 und 15.000 Euro. Drei Jahre später verlangen viele Behörden nun detaillierte Nachweise zur Mittelverwendung – mit der Folge: Wer nicht rechtzeitig oder nicht korrekt reagiert, soll die Hilfen ganz oder teilweise zurückerstatten.

Viele unserer Mandantinnen und Mandanten haben die Coronahilfen im guten Glauben verwendet – und sollen sie jetzt zurückzahlen, obwohl kein Fehlverhalten vorliegt. Rückforderungsbescheide sollten daher unbedingt rechtlich geprüft werden, bevor man zahlt.
Rückforderungsbescheid erhalten – was jetzt?
Wenn Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten haben, gilt: Sie haben genau einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Bescheid bestandskräftig – selbst dann, wenn die Rückforderung sachlich falsch ist.
In der Praxis bedeutet das: Zahlungspflicht, inklusive möglicher Verzugszinsen und Vollstreckungsmaßnahmen.
Deshalb: Nicht untätig bleiben – sondern den Bescheid juristisch prüfen lassen und rechtzeitig handeln.
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💡 Tipp: Reagieren Sie frühzeitig – wer zu lange wartet, verliert wertvolle Verteidigungsmöglichkeiten.
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