Coronahilfen zurückzahlen? So reagieren Sie richtig auf Rückforderungsbescheide

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Viele Unternehmer erhalten derzeit Rückforderungen – was ist zu tun?

Zehntausende Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige in ganz Deutschland werden aktuell mit einem Problem konfrontiert, das sie längst abgehakt glaubten: Sie sollen Coronahilfen zurückzahlen, die sie im Frühjahr 2020 im Vertrauen auf die schnelle staatliche Unterstützung beantragt und erhalten haben.

Das betrifft vor allem die Soforthilfe-Zuschüsse des Bundes, die in der ersten Phase der Pandemie schnell und unbürokratisch ausgezahlt wurden – oft zwischen 9.000 und 15.000 Euro. Drei Jahre später verlangen viele Behörden nun detaillierte Nachweise zur Mittelverwendung – mit der Folge: Wer nicht rechtzeitig oder nicht korrekt reagiert, soll die Hilfen ganz oder teilweise zurückerstatten.



Viele unserer Mandantinnen und Mandanten haben die Coronahilfen im guten Glauben verwendet – und sollen sie jetzt zurückzahlen, obwohl kein Fehlverhalten vorliegt. Rückforderungsbescheide sollten daher unbedingt rechtlich geprüft werden, bevor man zahlt.

So warnt Rechtsanwältin Christina Bender von tes rechtsanwälte steuerberater – tietze enders & partner mbB in Frankfurt. Ihre Kanzlei vertritt bundesweit Betroffene, die sich gegen unberechtigte Rückforderungen zur Wehr setzen möchten.

Rückforderungsbescheid erhalten – was jetzt?

Wenn Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten haben, gilt: Sie haben genau einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Bescheid bestandskräftig – selbst dann, wenn die Rückforderung sachlich falsch ist.

In der Praxis bedeutet das: Zahlungspflicht, inklusive möglicher Verzugszinsen und Vollstreckungsmaßnahmen.

Deshalb: Nicht untätig bleiben – sondern den Bescheid juristisch prüfen lassen und rechtzeitig handeln.

Jetzt rechtzeitig handeln – mit professioneller Unterstützung

Wenn Sie zur Rückzahlung der Coronahilfen aufgefordert wurden, stehen wir Ihnen bundesweit zur Seite:

  • rechtliche Prüfung von Rückforderungsbescheiden

  • individuelle Beratung zur Chancenlage

  • fristgerechter Widerspruch und Prozessvertretung

  • Klärung der Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

📞 Kontaktieren Sie jetzt Rechtsanwältin Christina Bender

tes rechtsanwälte steuerberater – tietze enders & partner mbB, Frankfurt am Main

💡 Tipp: Reagieren Sie frühzeitig – wer zu lange wartet, verliert wertvolle Verteidigungsmöglichkeiten.


Foto(s): Shutterstock

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