Crypto Shel Trade – anwaltliche Beratung

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Die Firma Crypto Shel Trade bietet unter ihrer Domain cryptosheltrade.com u. a. den Handel mit Kryptwährungen sowie sog. Forex-Handelsgeschäfte an.

Auf ihrer Internetseite wirbt die Firma Crypto Shel Trade mit unterschiedlichen Anlageplänen. So gebe es einen Basic plan, bei dem ein Anleger 5 % täglich an Rendite über fünf Tage erwirtschaften könne.

Im Rahmen eines Gold plan wird eine Rendite von 7,5 % täglich über fünf Tage offeriert und im Rahmen eines sog. Diamond plan eine Rendite in Höhe von 10 % über fünf Tage, wobei die Minimumanlagesumme bei USD 15.000,00 liegen würde

Laut dem Internetauftritt der Firma Crypto Shel Trade findet sich eine Niederlassung in England unter folgender Adresse: 14 Barron Way, Gloucester, United Kingdom, GL1 5NY.

Anlegern wird geraten, bei dieser Firma kein Kapital anzulegen. Gegen eine Kapitalanlage über die Firma Crypto Shel Trade sprechen verschiedene Gesichtspunkte.

Hierzu im Einzelnen:

Kein rechtsverbindliches Impressum

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass sich im Rahmen der Homepage kein Hinweis darauf findet, wer die Betreibergesellschaft der Firma Crypto Shel Trade sein soll. Die Firma Crypto Shel Trade verfügt über kein rechtsverbindliches Impressum.

Auch ein Hinweis darauf, wer die Verantwortlichen einer entsprechenden Betreibergesellschaft oder der Firma Crypto Shel Trade wären, ist nicht vorhanden.

Erste Recherchen haben im Übrigen Hinweise darauf ergeben, dass die Firma Crypto Shel Trade unter der von ihr angegebene Niederlassung in England keine Niederlassung unterhält.

Die englische Finanzmarktauficht (FCA) warnt vor der Firma Crypto Shel Trade

Es ergeben sich, wie bereits dargelegt, aus dem Internetauftritt der Firma Crypto Shel Trade Hinweise darauf, dass es sich um keine seriöse Firma handelt.

Im Übrigen wird durch eine Warnmitteilung der englischen Finanzmarktaufsicht (FCA) vom 18.12.2023 endgültig klar, dass man über diese Firma kein Kapital anlegen sollte. Im Rahmen dieser Warnmitteilung teilt die FCA mit, dass die Firma Crypto Shel Trade über keine Erlaubnis der FCA verfügen würde, Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte über die Internethandelsplattform in England anzubieten.

Anleger sollten Geschäfte mit dieser Firma vermeiden und sich vor Betrügereien schützen.

Genehmigung in Deutschland?

Jedes Unternehmen, das in Deutschland Wertpapierdienstleistungen, Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte anbietet, benötigt eine entsprechende Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin).

Der Firma Crypto Shel Trade wurde auch in Deutschland keine Erlaubnis der BaFin erteilt, die vorgenannten Handelsgeschäfte über ein Handelskonto für Anleger abzuwickeln.

Nachdem es sich bei der Firma Crypto Shel Trade, die entsprechende Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis anbietet, um ein Unternehmen handelt, das unerlaubt agiert, liegt ein Verstoß gegen § 32 KWG (Kreditwesengesetz) vor.

Dies führt dazu, dass Anleger, falls sie Verluste bei Anlagen über die Firma Crypto Shel Trade erlitten haben, auch entsprechende Schadensersatzansprüche gegenüber der Firma Crypto Shel Trade gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG geltend machen können.

Hohe Risiken bei Forex-Handelsgeschäften 

Beim Forex-Handel handelt es sich um einen Währungshandel, wobei der Forex-Handel bis vor kurzem ausschließlich Banken und Großinvestoren vorbehalten war. Beim Forex-Trading geht es im Prinzip darum, eine Währung zu einem bestimmten Wechselkurs gegen eine andere zu tauschen. Es werden immer zwei Währungen einander gegenübergestellt, wobei Trader auf eine Änderung des Wechselkurses spekulieren. Die beiden Währungen eines Paars stehen immer in einem bestimmten Wertverhältnis zueinander. Bei einzelner Betrachtung eines Devisenpaars stellt eine Währung die Basiswährung, die zweite die Bezugswährung dar. Beide werden zueinander ins Verhältnis gesetzt. Der genaue Wert hängt dabei immer von Angebot und Nachfrage ab. Je größer die Nachfrage nach einer Währung, desto höher ist der Wert innerhalb des Währungspaares. Der Trader kann beim Forex-Handel sowohl auf steigende als auch auf fallende Kurse spekulieren. Mit beiden Varianten können Gewinne erzielt werden.

Nachdem es sich beim Forex-Trading um Hebelgeschäfte handelt und damit mit einem kleinen Einsatz hohe Gewinne erzielt werden können, profitieren Trader in vollem Maße von der Kursentwicklung, auch wenn tatsächlich nur ein kleiner Betrag investiert wird. Allerdings kann die Hebelwirkung in beide Richtungen ausschlagen. So sind zwar auf der einen Seite überproportionale Gewinne, aber auf der anderen Seite auch sehr hohe Verluste möglich. Der Forex-Handel ist deshalb für Personen vollkommen ungeeignet, die über keine Trading-Erfahrung verfügen. Es bestehen Totalverlustrisiken.

Weitere Vorgehensweise 

Wenn Sie bei der Plattform Crypto Shel Trade investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten, und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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