CryptoGlobalx – anwaltliche Unterstützung

  • 3 Minuten Lesezeit

Bei der Firma CryptoGlobalx handelt es sich um eine weitere Internethandelsplattform, die unter der Domain: cryptoglobalx.com versucht, im Internet Anleger zu gewinnen, die über die Plattform Kapital in Forex-Handelsgeschäfte investieren sollen.

Seitens der Firma CryptoGlobalx wird über den sog. ETF-Handel (börsengehandelte Fonds) laut ihrem Internetauftritt eine einzigartige Tradingoption angeboten, die unter dem Begriff „Bundles“ bekannt wäre. „Bundles“ bestehen aus verschiedenen Kryptowährungspaaren.

Anlegern kann man nur davon abraten, über die Firma CryptoGlobalx Kapital zu investieren.

Dass die Firma CryptoGlobalx nicht seriös agiert, wird schon aus einem Hinweis der Firma CryptoGlobalx im Rahmen ihres Internetauftritts deutlich, wonach ein Anleger nur entscheiden müsse, wie viel potenziellen Gewinn er machen wollen würde.

Ein solcher Hinweis ist grob irreführend.

Bei den vorgenannten Handelsgeschäften bestehen hohe Verlustrisiken.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner rät auch deshalb von einer Anlage über die Firma CryptoGlobalx ab, da die Firma CryptoGlobalx auf ihrer Homepage nirgends darauf hinweist, wo sich eine Niederlassung der Firma CryptoGlobalx befinden soll. Es wird lediglich die Internetadresse: support@cryptoglobalx.com angegeben.

Im Übrigen wird auch keine Betreibergesellschaft benannt, die die Handelsplattform betreiben soll. Entsprechende Handelsplattformen, die im Internet tätig sind, können nur von Betreibergesellschaften betrieben werden.

Ein weiteres signifikantes Merkmal, das dafür spricht, dass die Firma CryptoGlobalx unseriös ist, stellt die Tatsache dar, dass die Firma CryptoGlobalx über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügt, Handelsgeschäfte über die Handelsplattform anzubieten.


Jeder Anbieter, der in Deutschland über eine Webseite Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbietet, benötigt eine entsprechende Genehmigung der BaFin.

Liegt eine entsprechende Erlaubnis, wie im Falle der Firma CryptoGlobalx nicht vor, dann verstößt die entsprechende Firma gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handelt unerlaubt. Dies ist zum einen strafrechtlich relevant (§ 54 KWG). Zum anderen liegt auch ein Verstoß gegen § 32 KWG vor.

Gegen die Firma CryptoGlobalx und deren Verantwortliche lassen sich deshalb nach § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG Schadensersatzansprüche darstellen.

Seitens der BaFin wird seit geraumer Zeit vor vielen Handelsplattformen gewarnt, die ohne Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde Handelsgeschäfte anbieten.

Die Firma CryptoGlobalx verfügt jedenfalls in Deutschland über keine Genehmigung, Handelsgeschäfte anzubieten.

Darüber hinaus ist noch nicht einmal ein vollständiges und rechtsverbindliches Impressum vorhanden, dem zu entnehmen wäre, wer die verantwortlichen Personen der Firma CryptoGlobalx bzw. die Vertretungsberechtigten sind.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform CryptoGlobalx investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Engelhard

Beiträge zum Thema