Cyberangriffe auf Unternehmen / Schadensersatz nach Datenleck

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CLLB Rechtsanwälte vertritt betroffene Kunden

                                                                               Ein Praxisbeispiel

Berlin, München 26.01.2022: Hackerangriffe auf Unternehmen sind aus unserer zunehmend digitalisierten Welt nicht mehr wegzudenken. Das Ziel der Kriminellen sind wertvolle Kundendaten, um sich durch den Missbrauch dieser Daten finanziell zu bereichern. So auch bei Moncler, der für seine qualitativ hochwertigen Daunenjacken weltweit bekannt ist. Das Unternehmen gab kürzlich bekannt, dass es eine Datenpanne mit noch ungewissem Ausmaß und Risiko gab.

Im Darknet werden gehackte Kundendaten tagtäglich in großem Still als digitales Gold illegal gehandelt. Betroffene Personen können Opfer von Identitäts- und Computerbetrügen mit finanziell unabsehbarem Ausmaß werden. Die europaweit geltenden DSGVO verpflichtet Unternehmen daher gesetzlich, personenbezogene Daten dem aktuellen Stand der Technik entsprechend zu sichern und über Datenlecks unverzüglich zu informieren.

Betroffene, deren Daten durch einen Verstoß gegen die DSGVO Kriminellen in die Hände geraten sind, haben Ansprüche auf Schadensersatz, was kürzlich das LG München bestätigte. Ob Verbraucher von Datenlecks betroffen sind, lässt sich im Internet schnell überprüfen: https://haveibeenpwned.com/

Das Problem: Unternehmen informieren nur selten umfassend über die den Betroffenen zustehenden Ansprüche. Zudem ist das Missbrauchsrisiko aufgrund unklarer Benachrichtigungen oft nicht einschätzbar.

CLLB Rechtsanwälte, die einen betroffenen Kunden vertreten, haben sich der Sache angenommen. Im Wege der Auskunftsanfrage wird Moncler verpflichtet, sämtliche gespeicherten personenbezogenen Daten anzugeben. Hierdurch und durch die Beantragung von Akteneinsicht in das laufende behördliche Ermittlungsverfahren, können Rückschlüsse konkrete Missbrauchsrisiken gezogen werden.

Sollten Sie von einem Datenleck bei einem Unternehmen betroffen sein, lohnt es sich, Ansprüche durch eine auf IT- und Datenschutzrecht spezialisierte Kanzlei prüfen zu lassen. So verurteilte das LG München kürzlich ein Unternehmen aufgrund unzureichender Datensicherung auf Schadensersatz in Höhe von € 2.500,00. Verbraucher müssen es nicht hinnehmen, dass ihre Daten unzureichend gesichert und von Kriminellen missbraucht werden. CLLB-Rechtsanwälte stehen daher auch weiterhin Geschädigten von Datenlecks mit Rat und Tat zu Seite, um deren Ansprüche durchsetzen.

Pressekontakt: István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft m.b.B., Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Tel: 030 – 288 789 60, Fax: 030 – 288 789 620; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de

Foto(s): CLLB Rechtsanwälte

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