Darknet-Plattform "Kidflix"
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Inhaltsverzeichnis
Die aktuelle Ermittlungswelle im Zusammenhang mit der Darknet-Plattform "Kidflix" verunsichert viele Menschen. Wenn Sie in den Fokus der Behörden geraten sind oder eine Durchsuchung, Festnahme oder Vorladung erlebt haben, ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen und anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Bei Festnahme, Durchsuchung oder Vorladung – Bewahren Sie Ruhe.
Die "Operation Stream" der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg (Zentralstelle Cybercrime Bayern) führt seit März 2025 zu bundesweiten Durchsuchungen im Zusammenhang mit der Darknet-Plattform "Kidflix". Die Dimension der Maßnahmen lässt vermuten, dass deutschlandweit Hunderte von Verfahren eingeleitet wurden.
Die Vorwürfe und deren strafrechtliche Einordnung
Die Nutzung von "Kidflix" kann nach deutschem Recht unterschiedlich schwerwiegende Straftaten darstellen:
- Für Konsumenten (bloße Betrachter oder Downloader):
Die Strafbarkeit ergibt sich aus § 184b Abs. 3 StGB mit einem Strafrahmen von drei Monaten bis fünf Jahren. Hier sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen mit Bewährung möglich. - Für aktive Nutzer (Uploader, Kommentatoren):
Die Strafbarkeit kann sich aus § 184b Abs. 2 StGB ergeben, wobei eine Mindeststrafe von zwei Jahren droht. Eine Bewährung ist hier deutlich schwieriger zu erreichen. - Für Betreiber oder besonders aktive Nutzer:
Hier sind Freiheitsstrafen ab vier Jahren zu erwarten, in der Regel ohne Bewährungsmöglichkeit.
Was Sie über die Ermittlungsmethoden wissen sollten
Die Behörden nutzen offenbar verschiedene Ermittlungstechniken:
- Nachverfolgung von Kryptowährungstransaktionen (Bitcoin)
- Erfassung von IP-Adressen trotz Tor-Netzwerk
- Sicherstellung und Auswertung digitaler Geräte
Ob diese Ermittlungsmethoden einer rechtlichen Prüfung standhalten, muss in jedem Einzelfall sorgfältig untersucht werden.
Was tun bei einer drohenden Durchsuchung?
Falls Sie befürchten, in den Fokus der Ermittlungen geraten zu sein:
- Keine Angaben machen! Selbst vermeintlich harmlose Aussagen können sich negativ auswirken.
- Mit robusten Maßnahmen rechnen - die Erfahrung zeigt, dass selbst bei vermeintlich einfachen Nutzern Spezialeinsatzkräfte zum Einsatz kommen können.
- Mit der Beschlagnahme aller elektronischen Geräte rechnen - Datenforensiker können auch gelöschte Dateien wiederherstellen.
- Keinen Widerstand leisten - dies verschlimmert Ihre Situation nur.
Nach einer Durchsuchung
Falls bei Ihnen bereits durchsucht wurde:
- Erstellen Sie ein detailliertes Gedächtnisprotokoll der Durchsuchung
- Nehmen Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch
- Verzichten Sie auf Aussagen ohne anwaltliche Beratung
Äußern Sie sich nicht zum Tatvorwurf: 030 2005907733
Als erfahrener Anwalt für Strafrecht verfüge ich über langjährige Erfahrung als Strafverteidiger und bin stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung. Nach einer eingehenden und fundierten Prüfung Ihres Falls erarbeite ich mit Ihnen gemeinsam eine Strategie zur Durchsetzung Ihrer Interessen. Legen Sie Ihre Verteidigung in meine Hände, wenn Sie eine diskrete Vertretung wünschen und im Strafprozess keine Kompromisse eingehen wollen.
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