Darlehen gekündigt; Vorfälligkeitsentschädigung von Bank/Sparkasse über Widerruf zurück?

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Der Widerruf von beendeten Verbraucherdarlehensverträgen ist grundsätzlich möglich!

Bei beendeten Verbraucherdarlehensverträgen kann das Vertrauen der Bank oder Sparkasse auf ein Unterbleiben des Widerrufs schutzwürdig sein, auch wenn die von ihr erteilte Widerrufsbelehrung ursprünglich den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprach und sie es in der Folgezeit versäumt hat, den Verbraucher nachzubelehren. 

Ziel der Nachbelehrung ist es, die fortbestehende Widerrufsmöglichkeit in das Bewusstsein des Verbrauchers zu rücken.

Zwar besteht die Möglichkeit der Nachbelehrung auch nach Beendigung des Verbraucherdarlehensvertrages von Gesetzes wegen fort. Eine Nachbelehrung ist indessen nach Vertragsbeendigung sinnvoll nicht mehr möglich, weil die Willenserklärung des Verbrauchers sinnlos wird und für den Verbraucher keine in die Zukunft gerichteten wiederkehrenden belastenden Rechtsfolgen mehr zeitigt. Das gilt in besonderem Maße, wenn die Beendigung des Darlehensvertrages auf einen Wunsch des Verbrauchers zurückgeht. Allerdings darf der Tatrichter bei der Entscheidung, ob eine Verwirkung vorliegt, nicht auf Vermutungen zurückgreifen. Mit anderen Worten, die Feststellung des Tatrichters zur Verwirkung müssen dessen Annahme selbständig tragen; auf Vermutungen darf er sich nicht stützen. Dies vorausgeschickt, ist auch der Widerruf von bereits abgelösten Darlehen – und die Rückforderung bereits bezahlter Vorfälligkeitsentschädigung – häufig aussichtsreich.

Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Ihre Interessen bei Darlehenswiderrufsfällen bundesweit.


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