Das Berliner Testament – saubere Lösung mit Haken

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Der Tod eines geliebten Menschen ist eine schlimme Sache. Nicht selten belasten Erbstreitigkeiten den Verlust noch zusätzlich, da ein fehlerhaftes oder einfach gar kein Testament vorliegt. Das Berliner Testament ist eine solide Grundlage, auf der Paare gemeinsam ihren letzten Willen verfügen können, doch auch hier gibt es ein paar Dinge, die zu beachten sind.

Normalerweise regelt das Gesetz die Erbfolge in einer Familie. Stirbt ein Ehepartner, so kommen Kindern und dem noch lebenden Ehepartner jeweils die Hälfte des Erbes zu. Doch ist es Dank des sogenannten Berliner Testaments auch zu verfügen, dass der hinterbliebene Ehepartner alles erhält und die Kinder erst alles erben, wenn auch beide Elternteile verstorben sind. Im Prinzip ist dieses Testament eine sehr gute Basis, wenn es darum geht, familiäre Erbangelegenheiten sauber zu regeln, doch ist auch hier eine Vielzahl von Dingen zu beachten, die die Gültigkeit des Testaments gefährden können und die das Heranziehen eines Fachmanns sinnvoll machen.

So ist beispielsweise zu beachten, dass sich nach dem Tod eines Partners, die Lebensumstände des anderen gravierend ändern können und vielleicht ein neuer Partner ins Spiel kommt. Und was ist, wenn sich ein noch lebender Partner und Kinder über diese Entwicklung zerstreiten? Hier ist eine sogenannte Freistellungsklausel sinnvoll, die regelt, dass auch nach dem Tod eines Partners das Testament noch angepasst werden darf, denn gibt es diese nicht, bleibt das Testament unveränderbar. Sollte ein Kind aber nach dem Tod eines Elternteils auf seinem Pflichtteil bestehen (bei einem Kind besteht dieser aus einem Viertel des Gesamtvermögens, bei zwei Kindern aus einem Achtel usw.), so greift hier eine Strafklausel, die besagt, dass es nach dem Tod des anderen Elternteils eben auch nur seinen Pflichtteil bekommt. Hier können sich massive Verluste im Erbe ergeben, die so nicht notwendig sind und die bei Vorhersehbarkeit des Bestehens auf den Pflichtteil das Berliner Testament eher nachteilig erscheinen lassen.

Neben diesen Besonderheiten des Testaments treten aber auch immer wieder Formfehler in Testamenten auf, die diese unwirksam machen. So macht ein Computerausdruck ein Testament zum Beispiel unwirksam, und wer sich entscheidet, seinen Lebensabend im Ausland zu verbringen, der muss prüfen, wie sich sein Testament zum dort gültigen Erbrecht verhält.

„Wir erleben immer wieder, dass es gerade bei Dingen rund um das Testament zu vielen Fragen kommt und familiäre Streitigkeiten keine Seltenheit sind“ sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt. „Das Erbrecht hat so seine Tücken, und auch wenn das Berliner Testament für Paare eine gute Sache ist, so muss man einfach gewisse Dinge berücksichtigen, damit das Testament auch seinen Zweck erfüllt.“

Die Kanzlei Cäsar-Preller ist in allen Belangen rund um das Erbrecht gut aufgestellt und bietet Menschen, die generelle Fragen zur Erstellung eines Testaments haben, aber auch Hinterbliebenen, die sich mit Streitfragen rund um das Erbe konfrontiert sehen, eine umfassende Beratung.


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