Das erstaunliche Leben des Walter Mitt - Waldorf Frommer Abmahnung
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Münchner Anwälte Waldorf Frommer fordern Unterlassungserklärung und € 815
Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty" durch die Kanzlei Waldorf Frommer zivilrechtlich verfolgen. Betroffenen wird vorgeworfen, das US-amerikanische Komödien-Drama mit Ben Stiller in der Hauptrolle illegal in Internettauschbörsen verbreitet zu haben.
Was fordert Waldorf Frommer?
Waldorf Frommer fordert auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben werden Abgemahnte aufgefordert, entsprechend § 97a UrhG Anwaltskosten in Höhe von € 215,00 und Schadensersatz in Höhe von € 600,00, zu bezahlen.
Ist die „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty"-Abmahnung Abzocke oder Betrug?
Nein. Die für Waldorf Frommer ermittelnde ipoque GmbH kann belegen, dass ein Upload des Films „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty" vom Anschluss des Abgemahnten erfolgt ist. Allerdings ist der Anspruch dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen. Nicht jeder Anschlussinhaber haftet, wenn andere in seinem Haushalt den Film geshared haben.
Soll ich die Unterlassungserklärung abgeben? Vorsicht Insolvenzrisiko!
Hüten Sie sich vor anwaltlicher Falschberatung. Überweisen Sie keine Abschlagsbeträge an Waldorf Frommer. Der häufig befolgte Rat zur Zahlung von € 100,00 an die Abmahnkanzlei ist ein folgenschwerer Fehler. Jede Zahlung begründet ein Schuldeingeständnis.
Dann zur Unterlassungserklärung: Viele Anti-Abmahn-Anwälte und Portale im Internet raten bei einer Waldorf Frommer Abmahnung ohne Kenntnis des Sachverhalts zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Das ist ein ebenso fataler Fehler wie die Zahlung von € 100. Der Anschlussinhaber haftet nur dann, wenn er Täter oder Störer war, und nur in diesen Fällen sollte er auch eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Die Unterlassungserklärung birgt nämlich ein Insolvenzrisiko für viele Abgemahnte, da jeder Verstoß gegen die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 auslösen kann.
Geben Sie also niemals eine lebenslang bindende modifizierte Unterlassungserklärung ab, bevor Sie uns kontaktiert haben.
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Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.abmahnungs-abwehr.de.
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