Das Gelbe Verzeichnis: Abo-Vertrag von MM Access AG + Mahnung von Culpa Inkasso + Rechtsanwalt König

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Nach Anruf Abo? Vorsicht vor Anrufen veranlasst durch   Das Gelbe Verzeichnis (MM Access AG)!

Im Nachgang drohen Mahnungen von Culpa Inkasso und von Rechtsanwalt König.

Welche Masche steckt dahinter?

Das Gelbe Verzeichnis wird von der MM Access AG aus der Schweiz betrieben. In der Vergangenheit betrieb die Firma bereits Das Blaue Verzeichnis mit einer ähnlichen Masche.

Betroffene Unternehmer/Selbstständige werden derzeit vermehrt angerufen und in ein Gespräch verwickelt. Betroffene berichten uns, dass sie teilweise davon ausgegangen seien mit Google zu telefonieren oder in anderen Fällen, dass bereits ein kostenloser Vertrag mit dem Gelben Verzeichnis bestehe.

Es folgt sodann noch ein zweiter Anruf.

Die Telefonate werden dabei auf Tonband aufgezeichnet. 

Hier sollte Ihnen bewusst sein, dass Tonbandmitschnitte zu Beweiszwecken beispielsweise eines etwaigen Vertragsschlusses genutzt werden können. So könnte ein geäußertes „Ja“ als Zustimmung zu einem Vertrag gewertet werden. 

In den AGB des Gelben Verzeichnisses heißt es dazu u. a.:

„(...) Ein kostenpflichtiger Eintrag in das Firmenverzeichnis kommt erst zustande, nachdem der Kunde in einem zweiten Telefonat gegenüber eine(m/r) Mitarbeiter(in) der Das Gelbe Verzeichnis den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt.“

Von diesem Vertrag erfahren die meisten erst, wenn sie nach dem Telefonat die erste Rechnung in Händen halten. Dabei fallen für eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten etwa 800,- Euro netto an.

Zahlt man die Rechnung nicht, droht die Einschaltung eines Inkassounternehmens wie der Culpa Inkasso, wodurch weitere Kosten entstehen. In der letzten Eskalationsstufe wird Rechtsanwalt Albrecht König mit der Forderungsbeitreibung beauftragt, womit der Druck auf die Betroffenen immer weiter steigt.

Wie sollten Betroffene reagieren?

Zahlen Sie keinesfalls die Rechnung ungeprüft.

Hier ist anwaltlicher Rat gefragt, um sich schnell aus einem ungewollten Abovertrag retten zu können.

Denn es bestehen bereits erhebliche Zweifel an einem wirksamen Zustandekommen des behaupteten Vertrages. Dies müsste die Firma z. B. durch Vorlage von einem Telefonmitschnitt belegen. 

Zudem gilt es zu prüfen, ob Sie überhaupt hätten angerufen werden dürfen. Dies ist nur der Fall, wenn Sie zuvor eine Einwilligung beispielsweise im Rahmen eines Gewinnspiels abgegeben haben, andernfalls handelt es sich regelmäßig um einen sogenannten unerlaubten „Cold Call“. Insoweit könnte Ihnen zukünftig ein Unterlassungsanspruch gegen die Firma zustehen, welcher diese bei weiteren Verstößen zur Zahlung einer Vertragsstrafe an Sie verpflichten würde.

Wir prüfen, wie Sie sich schnellstmöglich durch Kündigung oder Anfechtung von diesem (vermeintlichen) Vertrag lösen können.

Wir helfen Ihnen!

Gerne prüfen wir die Erfolgschancen in Ihrem Fall in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch.

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen ungewollte Abos verteidigen und derartige Verträge erfolgreich anfechten.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: Dezember 2019


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema