Das gemeinsame Haus bei Trennung. Worauf muss ich achten, ​wenn ich ausziehe?

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Bei einer Trennung stellt sich oft die Frage: Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie? Dieser Punkt birgt erhebliches Konfliktpotenzial – sowohl rechtlich als auch finanziell. Als Anwalt möchte ich Ihnen eine erste Orientierung geben, worauf Sie achten sollten, wenn Sie planen, aus der gemeinsamen Immobilie auszuziehen.

Wer bleibt in der Immobilie und wer trägt die Kosten?

Zunächst gilt es zu klären, wer weiterhin in der Immobilie wohnen bleibt und wie die finanziellen Verpflichtungen, insbesondere die Zahlung des Hypothekendarlehens, künftig geregelt werden. Vielen ist nicht bewusst, dass ein Auszug nicht automatisch von der Haftung für bestehende Darlehensverpflichtungen entbindet. Das bedeutet: Auch wenn Sie nicht mehr dort leben, haften Sie weiterhin für den Kredit.

Der erste Schritt: Rechtliche Klarheit schaffen

Der erste und wichtigste Schritt ist, rechtliche Klarheit zu schaffen. Dies kann in Form einer einvernehmlichen Vereinbarung mit Ihrem Ex-Partner erfolgen, in der geregelt wird, wer die Immobilie nutzt und wie die finanziellen Lasten zukünftig verteilt werden. Diese Vereinbarung sollte unbedingt schriftlich festgehalten werden, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, eine Nutzungsentschädigung zu vereinbaren. Diese dient als Ausgleich dafür, dass einer der Partner die Immobilie allein nutzt, während der andere weiterhin finanzielle Belastungen trägt.

Miteigentum und Kredite

Wenn Sie Miteigentümer der Immobilie sind, stellt sich die Frage, wie mit dem Miteigentum verfahren werden soll. Eine Möglichkeit ist, dass der verbleibende Partner den Eigentumsanteil übernimmt, häufig gegen eine Ablösezahlung. Alternativ könnte auch ein Verkauf der Immobilie und die Aufteilung des Erlöses in Erwägung gezogen werden, falls keine Einigung über die Übernahme erzielt wird.

Auszug verändert die Eigentumsverhältnisse nicht

Wichtig zu wissen: Ihr Auszug allein hat keine Auswirkung auf die Eigentumsverhältnisse. Ohne eine entsprechende Vereinbarung oder gerichtliche Entscheidung bleiben Sie Miteigentümer und haften weiterhin für Verpflichtungen wie Hypothekenkredite.

Vorsicht vor überstürztem Auszug!

Auch wenn es schwerfallen mag, weiterhin mit Ihrem Ex-Partner unter einem Dach zu leben, sollten Sie bedenken, dass ein überhasteter Auszug zum Verlust des Nutzungsrechts führen kann. Wenn Sie nach Ihrem Auszug nicht innerhalb von sechs Monaten eine ernsthafte Absicht zur Rückkehr signalisieren, kann gesetzlich davon ausgegangen werden, dass Sie Ihr Nutzungsrecht aufgegeben haben – selbst dann, wenn Sie Alleineigentümer der Immobilie sind.

Daher sollten Sie diese Rückkehrabsicht unbedingt schriftlich festhalten und rechtzeitig vor Ablauf der Frist kommunizieren. Idealerweise können Sie auch mit Ihrem Ex-Partner schriftlich vereinbaren, dass Sie jederzeit in die Immobilie zurückkehren dürfen.

Fazit

Eine Trennung bringt viele Unsicherheiten, insbesondere in Bezug auf gemeinsame Immobilien. Um rechtliche und finanzielle Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, frühzeitig klare Vereinbarungen zu treffen. Lassen Sie sich rechtlich beraten, um Ihre Interessen zu wahren und Ihre Zukunft abzusichern. Eine schnelle Klärung kann Ihnen helfen, in dieser schwierigen Zeit den Überblick zu behalten und Konflikte zu vermeiden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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