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Zum Weltlinkshändertag: das Testament des Linkshänders wider Willen

  • 3 Minuten Lesezeit
Johannes Schaack anwalt.de-Redaktion
  • Der letzte Wille muss mit der Hand verfasst werden, um gültig zu sein. 
  • Ob mit der linken oder der rechten, darüber schweigt sich das Erbrecht aus. 
  • Diese Tatsache führte dazu, dass sich zwei Geschwister um ihr Erbe geprellt sahen. 

Linkshänder haben es nicht leicht. Als Minderheit, der es im Alltag schon Probleme bereitet, bei der Benutzung gängiger Schreibgeräte Papier und Finger unbesudelt zu lassen, hat man immer wieder unerwartet das Nachsehen. Der Autor dieses Beitrags spricht übrigens aus eigener Erfahrung.

Im vorliegenden kuriosen Fall brachte das Schreiben mit der „falschen“ Hand sogar erbrechtliche Probleme mit sich. Und das Kurioseste: Es ging nicht einmal um einen echten Linkshänder. Stattdessen sorgte ein Rechtshänder, der krankheitsbedingt sein Testament mit der linken Hand verfassen musste, für Trubel vor Gericht.

Gelähmte rechte Hand – Erblasser musste Testament mit der linken Hand schreiben

Der Zankapfel war das Testament eines im Alter von 62 Jahren verstorbenen Mannes, das zwei Besonderheiten aufwies. 

Die erste: Die Geschwister des Erblassers waren nicht berücksichtigt worden – stattdessen hatte er seine Nachbarn als Erben eingesetzt. 

Und die zweite: Aufgrund einer durch Lungenkrebs verursachten Lähmung seiner rechten Hand hatte er seinen letzten Willen mit der linken verfassen müssen, obwohl er Rechtshänder gewesen war.

Da die Geschwister des Verstorbenen mit dem Inhalt des letzten Willens nicht einverstanden waren, wurden sie kreativ. Sie ließen verlauten, dass das Vermächtnis für den Fall eines mit links verfassten Testaments viel zu leserlich geschrieben sei. Sie zweifelten die Echtheit des Testaments an und gingen vor Gericht.

Wie lesbar darf ein mit links geschriebenes Testament sein?

Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Köln waren jedoch anderer Meinung. Etliche Rechtshänder seien durchaus in der Lage, ohne ihre dominante Hand ein gut lesbares Schriftbild zu Papier zu bringen, argumentierten sie.

Doch die beiden engen Verwandten ließen nicht locker. Das Gericht reagierte hierauf jedoch prompt: Man holte ein grafologisches Gutachten ein, nahm Kontakt mit den ehemaligen Ärzten des Erblassers auf und zog mehrere Zeugenaussagen zurate.

Einem Zeugen gelang es schließlich, zu beweisen, dass er zugegen gewesen war, als der Erblasser das Testament niedergeschrieben hatte. Das Resultat: Die Richter sahen das Linkshändertestament als gültig an und die beiden Geschwister hatten das Nachsehen.

Auch ein zweites Testament war im Nachlassgericht aufgetaucht

Der vollständige Thriller rund um das Linkshändertestament ist hiermit jedoch noch nicht erzählt. Zusätzlich hatte ein Unbekannter nämlich ein zweites Testament beim Nachlassgericht hinterlegt, in dem nicht die Nachbarn, sondern die Geschwister des verstorbenen Mannes als Erben bestimmt worden waren.

Das zweite Schriftstück war jedoch durch die Sachverständigen als definitive Fälschung bestimmt worden. Das Schriftbild war viel zu filigran gewesen, um ohne die Zuhilfenahme der dominanten Hand zustande gekommen zu sein.

Ein Krimi mit Happy End – für die Nachbarn des Erblassers

Der Einfallsreichtum der enterbten Geschwister hatte somit kaum Grenzen gekannt. Schade nur, dass sich in den gängigen Quellen sowie den Medien keine Hinweise über die Höhe des Nachlasses zutage fördern lassen. 

Angesichts der Tatsache, dass sich aus dem vorliegende Fall problemlos ein Kriminalroman stricken ließe, liegt nämlich die Vermutung nahe, dass sich die Hinterbliebenen keineswegs um „Peanuts“ gestritten hatten.

Sollten weitere Details im Rahmen des Linkshändertestament-Thrillers ans Tageslicht kommen, werden wir selbstverständlich berichten.

(OLG Köln, Beschl. v. 03.08.2017, Az.: 2 Wx 149/17)

(JSC)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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