Der Bußgeldbescheid - Verkehrssünden und ihre Folgen

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Die stetig zunehmende Verkehrsdichte und der damit in Verbindung stehende Anstieg der Gefahren im täglichen Straßenverkehr veranlassten den Gesetzgeber, die Sanktionen für Verkehrsverstöße drastisch anzuheben. Seit dem 01.02.2009 gilt der neue Bußgeldkatalog. Etliche Geldbußen wurden empfindlich erhöht, insbesondere für Raser, Drängler sowie Fahrten unter Alkoholeinfluss bzw. Drogen.

Neben Bußgeldern drohen die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister oder aber ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten. Insbesondere bei einem Fahrverbot sind möglicherweise weitreichende Folgen sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich für den Verkehrsteilnehmer zu befürchten.

Lassen Sie sich durch diese Folgen, aber auch durch das straßenverkehrsrechtliche Bußgeldverfahren nicht verunsichern.

Das Bußgeldverfahren beginnt zunächst mit der Anhörung des Betroffenen. Vor Erlass eines Bußgeldbescheides muss jedem Betroffenen zunächst die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben werden. Hierzu wird üblicherweise - falls der Verkehrsteilnehmer nicht bereits am Tatort angehalten wurde - ein Anhörungsbogen übersendet. Haben die im Anhörungsbogen gemachten Angaben des Betroffenen nicht zur Folge, dass das Verfahren eingestellt wird, erlässt die Behörde einen Bußgeldbescheid.

Für schwere Zuwiderhandlungen ist ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten als Regelfolge vorgesehen. Von einem Fahrverbot kann - gegen Erhöhung der Geldbuße - abgesehen werden, wenn die Umstände des Einzelfalls vom Durchschnittsfall abweichen.

Ein Eintrag in das Verkehrszentralregister erfolgt insbesondere bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, für die ein Bußgeld von mindestens 40 € verhängt wurde.

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie als Betroffener innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids Einspruch einlegen.

Hierbei sollten Sie aber unbedingt die qualifizierte Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Eine erfolgversprechende Verteidigung im Bußgeldverfahren ist nur möglich, wenn Sie einen kompetenten Anwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen. Dieser ist mit den Verfahrensfragen vor Gericht und gegenüber den Behörden vertraut. Ihm sind Fehlerquellen bekannt, die immer wieder bei Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessungen passieren können. Er weiß um die Tricks, wie sich beispielsweise ein Führerscheinentzug umgehen lässt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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