Der „digitale Tod“ / Die „digitale Vorsorgevollmacht“

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50 Millionen Deutsche nutzen das Web, 30 Millionen davon haben Profile in Online-Communitys. Unter den 850.000 Menschen, die jedes Jahr in Deutschland sterben, sind immer mehr PC- und Internet-Nutzer. Doch was passiert mit den Daten, wenn ein Hightech-Anwender stirbt? Es ist den Angehörigen zu raten, den digitalen Nachlass genauso sorgfältig zu beachten wie Schriftstücke aus Papier, denn im digitalen Nachlass können sich wichtige Informationen für Hinterbliebene befinden. So werden beispielsweise Versicherungs- und Kreditverträge immer häufiger nur noch digital hinterlegt. In der digitalen Hinterlassenschaft kann sich aber auch die eine oder andere Überraschung verbergen. Als Fachanwalt für Erbrecht empfehle ich den Ratsuchenden, zu einem bewussten und offenen Umgang mit diesem Thema.

Soweit erkennbar, werden zwar in Ansätzen schon die Auswirkungen eines digitalen Nachlasses diskutiert. Weitgehend unberücksichtigt scheint aber noch der Fall zu sein, dass man zwar noch lebt, aber seine Geschäftsfähigkeit verloren hat, im Koma liegt oder nicht mehr in der Lage ist, sich zu artikulieren bzw. seinen Willen zu äußern. Während Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im gesundheitlichen, geschäftlichen und finanziellen Bereich für solche Fälle mittlerweile in aller Munde sind, sind Vorsorgevollmachten für digitale Belange kaum ein Thema.

Eine „Digitale Vorsorgevollmacht“, man könnte auch „Elektronische Vorsorgevollmacht“ oder „e-Vorsorgevollmacht“ sagen, ist jedoch ebenso wichtig und notwendig im Hinblick auf unser immer stärker digitalisiertes Leben.

Der Begriff „Digitale Vorsorgevollmacht“ ist noch nicht geprägt, er wird aber in den kommenden Jahren sicherlich mehr und mehr relevant werden, wenn die Generation der ersten Internetnutzer ins Alter kommt. In einer digitalen Vorsorgevollmacht können beispielsweise alle wichtigen Online-Dienste-Zugänge an einer zentralen Stelle niedergeschrieben werden, so etwa den Zugang zum eigenen Blog, zu iTunes, zum Dating-Profil, zum E-Mail-Postfach, zu den Fotos auf Flickr, zum Jobprofil auf Xing, zum Online- Banking, zum Webhosting, zu PayPal oder zu eBay. Denn der digitale Nachlass ist genauso wichtig wie der der analoge in Papierform; auch dort können wichtige Informationen und Werte liegen; so etwa digital hinterlegte Versicherungs- und Kreditverträge oder Guthaben.

Stellen Sie sich vor, Sie verunglücken schwer und können nicht mehr Ihren Willen äußern, können aber am Leben erhalten werden und sind bei Bewusstsein. In einem solchen Fall könnte eine „Digitale Vorsorgevollmacht“ regeln, was mit Ihren digitalen Identitäten und Daten geschehen soll. So können Sie beispielsweise erreichen, dass nicht nur nach Ihrem Ableben, sondern schon zu Ihren Lebzeiten sichergestellt ist, dass mit Ihren Daten so umgegangen wird, wie Sie es wünschen, und nicht gegen Ihren Willen in Ihren Daten „geschnüffelt“ wird.

Im Rahmen der „Digitalen Vorsorgevollmacht“ können Sie dann nicht nur bestimmen, was mit den Daten passieren soll, sondern auch, wer sich darum kümmern soll. So können Sie z. B. einen guten Freund mit der Schließung Ihrer Profile beauftragen und so vermeiden, dass sich Ihre Eltern, Ihr (Ehe-)Partner, Geschwister oder ein gerichtlich eingesetzter Betreuer darum kümmern. 

Eine andere Möglichkeit, um die notwendigen Regelungen zu treffen, ist deren Verortung in einem Testament: Wer seinen Erben die Suche ersparen möchte, regelt den digitalen Nachlass am besten in einem Testament und hinterlegt die Zugangsdaten an einem sicheren Ort (beispielsweise zusammen mit dem Testament selbst in der amtlichen Verwahrung des Amtsgerichts). Im Testament kann der Internetnutzer auch festhalten, dass er nicht möchte, dass seiner Familie bestimmte Daten zugänglich sind der aber er benannt beispielsweise einen Testamentsvollstrecker, der gewisse Daten / Accounts zu löschen hat, andere Daten aber den Erben zugänglich macht etc.

Also: Regeln Sie auch den Datenzugriff also rechtzeitig und bestimmen Sie z. B., dass Profile in sozialen Netzwerken wie Facebook und anderen unangetastet bleiben und unangetastet gelöscht werden sollen.


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