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„Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ – Abmahnung durch Waldorf Frommer

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Die für Abmahnungen im Filesharing-Bereich bekannte Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH vermeintliche Urheberrechtverletzungen an dem Blockbuster „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ ab.

Was sind die Forderungen von Waldorf Frommer?

Die Kanzlei fordert den Empfänger der Abmahnung neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und dem sofortigen und dauerhaften Löschen des Filmwerkes von der Festplatte die Zahlung eines „Vergleichsbetrages“ in Höhe von EUR 815,00, wobei hiervon EUR 600,00 auf Schadensersatz und die restlichen EUR 215,00 auf den Ersatz der Aufwendungen, sprich Anwalts- und Ermittlungskosten, entfallen.

Der Vorwurf besteht darin, dass der Film über eine Internettauschbörse (hier: BitTorrent) anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download angeboten wurde.

Wie ist auf eine solche Abmahnung zu reagieren?

- Bewahren Sie zunächst einmal Ruhe!

- Rufen Sie nicht in der ersten Aufregung bei Waldorf Frommer an und versuchen Sie nicht, die Sache „selbst zu regeln“.

- Zahlen Sie auf keinen Fall einen Betrag von EUR 100,00 oder EUR 150,00, wie es oft angeraten wird. Dies kann zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden.

- Unterzeichnen Sie nicht die von Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung

- Geben Sie auch nicht ohne vorherige Prüfung eine modifizierte Unterlassungserklärung ab

Stattdessen empfehlen wir Ihnen die Anfrage bei einem sach- und fachkundigen Rechtsanwalt, welcher Erfahrung in der Behandlung solcher Abmahnverfahren hat. Dieser hat zu prüfen, ob Sie als Anschlussinhaber und Empfänger der Abmahnung überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben müssen und ob und wenn ja, in welcher Höhe Sie zu Zahlungen verpflichtet sind.

Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer Erfahrung in unzähligen Filesharingfällen. Wir beraten Sie in einem ersten kostenfreien Telefonat zu der Sachlage in Ihrem konkreten Einzelfall und bieten Ihnen folgende Vorteile:

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Ihre Kanzlei Brehm


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